Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen

    Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

    nicht angegeben

    Nach der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz dürfen Feuerwerkskörper nur in der Zeit vom 31.12. bis 01.01. eines jeden Jahres abgebrannt werden. Außerhalb dieser Zeit. dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 2 nur zu besonderen Anlässen mit einer Genehmigung des Ordnungsamtes abgebrannt werden.

    Die Kategorie 2 umfasst das klassische Silvesterfeuerwerk, welches auch von nicht als Pyrotechniker ausgebildeten Personen abgebrannt werden darf. Bitte beachten Sie hierzu die Angabe der Kategorie auf der Verpackung der Feuerwerkskörper.

    Eine Ausnahmegenehmigung können Sie nur schriftlich per Email oder Brief beantragen. Der Antrag ist formlos möglich, muss jedoch folgende Angaben enthalten:

    • Name, Anschrift und Telefonnummer der den Antrag stellenden Person
    • Ort des Feuerwerks (möglichst genaue Angabe)
    • Datum des Feuerwerks
    • Uhrzeit des Feuerwerks
    • Anlass des Feuerwerks

    Mit der Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen der Feuerwerkskörper erhalten Sie auch eine Ausnahmegenehmigung zum Erwerb der Feuerwerkskörper im Handel. 

    Feuerwerke anderer Kategorien (Höhenfeuerwerk, Bühnenfeuerwerk, pyrotechnische Effekte, etc.) dürfen grundsätzlich nur durch Inhaber eines Befähigungsscheines abgebrannt werden. Die beabsichtigten Feuerwerke sind mit den gleichen Angaben wie im oben genannten Verfahren beschrieben dem Ordnungsamt spätestens 14 Tage vor dem Abbrenndatum schriftlich anzuzeigen.


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    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Mönchengladbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 168

    41236 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161-25-6280

    Fax: 02161-25-6271

    E-Mail: sondernutzung@moenchengladbach.de

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 162 - 168

    41236 Mönchengladbach

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

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    allgemeine Ordnungsangelegenheiten

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    Hausanschrift

    Hauptstraße 162 - 168

    41236 Mönchengladbach

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    Technisch geändert am 02.11.2022

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    • Feuerwerk der Kategorie 2: 40,00 Euro
    • Feuerwerk anderer Kategorien: Nach Aufwand

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

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