Vorgesehen zum Löschen - Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Hinweise für Gütersloh
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Die Daten der Kaufpreissammlung werden in erster Linie zur Erstellung des Grundstückmarktberichtes, der Bodenrichtwertkarte sowie für Gutachten des Gutachterausschusses benötigt.
Anonymisierte Auskünfte aus der Kaufpreissammlung kann Jedermann erhalten. Eine Beziehung zu einem eindeutig lokalisierbaren Grundstück oder einer natürlichen Person ist mit einem anonymisierten Auszug nicht möglich.
Nicht anonymisierte Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses jedoch auf Antrag an Sachverständige zur Erstellung von Gutachten, wenn die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zugesichert wird. Diese Daten können dann grundstücksbezogen erteilt werden.
Der Gutachterausschuss ist eine selbstständige Landesbehörde. Die Geschäftsstelle befindet sich im Kreishaus Gütersloh.
Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Gütersloh und in der Stadt Gütersloh.
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Ansprechpartner
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Gütersloh und in der Stadt Gütersloh
Adresse
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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