Auskunft aus der KaufpreissammlungOnline erledigen

    Auskunft aus der Kaufpreissammlung

    Hinweise für Viersen

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt auf Antrag Auskünfte aus der Kaufpreissammlung. Auskünfte sind zu erteilen, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird und der Empfänger der Daten die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zusichert. Dies ist regelmäßig anzunehmen, wenn die Auskunft von öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen für Grundstückswertermittlung zur Begründung ihrer Gutachten beantragt wird.

    Private Antragsteller erhalten auf Antrag ebenfalls Auskünfte aus der Kaufpreissammlung. Bei Fehlen eines berechtigten Interesses werden diese Auskünfte jedoch in anonymisierter Form erteilt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_51e9ad732abefbf0e9606e2b977eb0f0

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    62/3 Geschäftsstelle Gutachterausschuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Viersen

    Formulare

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    Voraussetzungen

    Hinweise für Viersen

    Um ein aussagekräftiges Ergebnis zu erhalten, ist die Angabe möglichst vieler wertbestimmender Merkmale notwendig. Solche wertbestimmende Faktoren für beispielsweise ein mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück können sein:

    • Lage (Ort, Straße)
    • Haustyp (freistehend, Doppelhaushälfte, Reihenhaus)
    • Baujahr
    • Wohnfläche
    • ggf. weitere objektspezifische Merkmale

    Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    In der Regel werden Anträge innerhalb von 4 - 5 Tagen bearbeitet.

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Auskunft aus der Kaufpreissammlung, je Antrag für a) nicht anonymisierte Kauffälle 40,00 € Bearbeitungspauschale plus pauschal 100,00 € für den 1. bis 50. Kauffall sowie 10,00 € für jeden weiteren Kauffall b) anonymisierte Kauffälle 25,00 € je angefangener Arbeitsviertelstunde

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Viersen

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de