Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Hinweise für Viersen
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt auf Antrag Auskünfte aus der Kaufpreissammlung. Auskünfte sind zu erteilen, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird und der Empfänger der Daten die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zusichert. Dies ist regelmäßig anzunehmen, wenn die Auskunft von öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen für Grundstückswertermittlung zur Begründung ihrer Gutachten beantragt wird.
Private Antragsteller erhalten auf Antrag ebenfalls Auskünfte aus der Kaufpreissammlung. Bei Fehlen eines berechtigten Interesses werden diese Auskünfte jedoch in anonymisierter Form erteilt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Um ein aussagekräftiges Ergebnis zu erhalten, ist die Angabe möglichst vieler wertbestimmender Merkmale notwendig. Solche wertbestimmende Faktoren für beispielsweise ein mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück können sein:
- Lage (Ort, Straße)
- Haustyp (freistehend, Doppelhaushälfte, Reihenhaus)
- Baujahr
- Wohnfläche
- ggf. weitere objektspezifische Merkmale
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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In der Regel werden Anträge innerhalb von 4 - 5 Tagen bearbeitet.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Auskunft aus der Kaufpreissammlung, je Antrag für a) nicht anonymisierte Kauffälle 40,00 € Bearbeitungspauschale plus pauschal 100,00 € für den 1. bis 50. Kauffall sowie 10,00 € für jeden weiteren Kauffall b) anonymisierte Kauffälle 25,00 € je angefangener Arbeitsviertelstunde
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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