Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
Hinweise für Espelkamp
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Soweit Sie Ihrer Meldepflicht (z. B. aus gesundheitlichen Gründen) nicht persönlich nachkommen können, muss die Mitteilung über die Aufnahme innerhalb von zwei Wochen durch die Leitung der Einrichtung bei der Meldebehörde erfolgen, die für den Sitz der Einrichtung zuständig ist. Die betroffenen Personen sind hiervon zu unterrichten.
Besteht eine Betreuung, die auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Betreuer.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
1.3.4 Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05772 562-105
E-Mail: buergerbuero@espelkamp.de
erforderliche Unterlagen
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- Ausweisdokumente
- Wohnungsgeberbestätigung
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Für Ihren Besuch im Bürgerbüro der Stadt Espelkamp vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Hierfür steht Ihnen unser Onlinedienst für Terminreservierungen zur Verfügung. Alternativ ist eine Terminvereinbarung auch telefonisch möglich.
Fristen
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Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden, sobald Ihr Aufenthalt in der Einrichtung die Dauer von drei Monaten überschreitet.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, RL VII 2 am 08.01.2016
Stichwörter
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