Steuerberater Bestellung als Vertreter

    Bestellung einer/eines allgemeinen Vertreterin/Vertreters für die Praxis einer/eines verhinderten Steuerberaterin/Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten

    Beschreibung

    Ist ein/e Steuerberater/in oder Steuerbevollmächtigte/r länger als einen Monat daran gehindert, den Beruf auszuüben, muss sie/er einen allgemeinen Vertreter bestellen. Auf Antrag der/des Steuerberaterin/Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten kann auch die zuständige Steuerberaterkammer eine/n Vertreter/in bestellen, wenn die/ der zu Vertretende keine/n Steuerberater/in oder Steuerbevollmächtigten findet, die/der zu einer Vertretung bereit ist.

    Hat die/der Steuerberater/in oder Steuerbevollmächtigte es unterlassen, eine/n allgemeine/n Vertreter/in zu bestellen oder die Bestellung einer/eines Vertreterin/Vertreters bei der Steuerberaterkammer zu beantragen, kann die Steuerberaterkammer von Amts wegen eine/n Vertreter/in bestellen, wenn die vorherige Aufforderung selbst eine/n Vertreter/in zu bestellen oder die Bestellung einer/eines Vertreterin/Vertreters zu beantragen erfolglos war.

    Die/der allgemeine Vertreter/in kann für einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren bestellt werden. Ist die/der Steuerberater/in oder Steuerbevollmächtigte ein öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnis eingegangen, erfolgt die Bestellung der/des allgemeinen Vertreterin/ Vertreters für die Dauer des Dienst- oder Amtsverhältnisses.

    Das Amt der/des allgemeinen Vertreterin/Vertreters beginnt mit der Bestellung und endet mit dem Ablauf des Bestellungszeitraumes oder durch Widerruf der Bestellung.
     

    Zuständigkeit

    Bestellt die/der Steuerberater/in oder Steuerbevollmächtigte selbst eine/n Vertreter/in, ist eine Anzeige bei der Steuerberaterkammer erforderlich, deren Mitglied die/der Steuerberater/in oder Steuerbevollmächtigte ist. In dem anderen oben genannten Fall ist ein Antrag bei der Kammer erforderlich.

    Ansprechpartner

    Steuerberaterkammer Hessen

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 10 3152

    60101 Frankfurt am Main

    Hausanschrift

    Bleichstraße 1

    60313 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Mo: - Do: 08:30 - 12:00 Uhr
    Mo: - Do: 13:30 - 16:00 Uhr
    Freitag: 08:30 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2020

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Die Bestellung erfolgt durch formlosen Antrag bzw. Anzeige. Bezüglich der erforderlichen Unterlagen empfiehlt sich eine Rücksprache mit der Steuerberaterkammer.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Kosten für die Bestellung einer/eines allgemeinen Vertreterin/Vertreters durch die Steuerberaterkammer Hessen betragen gem. § 7 Abs. 1 Ziffer 9 der Gebührenordnung der Steuerberaterkammer Hessen 120,00 Euro .
    Die/der allgemeine Vertreter/in führt nach ihrer/seiner Bestellung sein Amt für Rechnung und auf Kosten der/des verhinderten Steuerberaterin/Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten. Sie/er hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung.
     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie bei der Steuerberaterkammer Hessen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 06.07.2011 (von: Annemarie Sinner)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Steuerbevollmächtigter, Bestellung eines Vertreters, Steuerberaterin, Steuerberater, Kammer, Steuer, Bestellung einer Vertreterin, StBK, Steuerberaterkammer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)