• Linsengericht (Landkreis Main-Kinzig-Kreis, Hessen)
Steuerberater Bestellung als Vertreter

Bestellung einer/eines allgemeinen Vertreterin/Vertreters für die Praxis einer/eines verhinderten Steuerberaterin/Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten

Beschreibung

Ist ein/e Steuerberater/in oder Steuerbevollmächtigte/r länger als einen Monat daran gehindert, den Beruf auszuüben, muss sie/er einen allgemeinen Vertreter bestellen. Auf Antrag der/des Steuerberaterin/Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten kann auch die zuständige Steuerberaterkammer eine/n Vertreter/in bestellen, wenn die/ der zu Vertretende keine/n Steuerberater/in oder Steuerbevollmächtigten findet, die/der zu einer Vertretung bereit ist.

Hat die/der Steuerberater/in oder Steuerbevollmächtigte es unterlassen, eine/n allgemeine/n Vertreter/in zu bestellen oder die Bestellung einer/eines Vertreterin/Vertreters bei der Steuerberaterkammer zu beantragen, kann die Steuerberaterkammer von Amts wegen eine/n Vertreter/in bestellen, wenn die vorherige Aufforderung selbst eine/n Vertreter/in zu bestellen oder die Bestellung einer/eines Vertreterin/Vertreters zu beantragen erfolglos war.

Die/der allgemeine Vertreter/in kann für einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren bestellt werden. Ist die/der Steuerberater/in oder Steuerbevollmächtigte ein öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnis eingegangen, erfolgt die Bestellung der/des allgemeinen Vertreterin/ Vertreters für die Dauer des Dienst- oder Amtsverhältnisses.

Das Amt der/des allgemeinen Vertreterin/Vertreters beginnt mit der Bestellung und endet mit dem Ablauf des Bestellungszeitraumes oder durch Widerruf der Bestellung.
 

Zuständigkeit

Bestellt die/der Steuerberater/in oder Steuerbevollmächtigte selbst eine/n Vertreter/in, ist eine Anzeige bei der Steuerberaterkammer erforderlich, deren Mitglied die/der Steuerberater/in oder Steuerbevollmächtigte ist. In dem anderen oben genannten Fall ist ein Antrag bei der Kammer erforderlich.

Ansprechpartner

Steuerberaterkammer Hessen

Adresse

Postanschrift

Postfach 19 03 31

60090 Frankfurt am Main

Hausanschrift

Europa-Allee 52

60327 Frankfurt am Main

Öffnungszeiten

Unsere Telefonzentrale erreichen Sie:
Montag-Donnerstag 9:00-12:00 Uhr, 13:30-15:30 Uhr
Freitag 9:00-12:00 Uhr, 13:00-14:00 Uhr

Kontakt

Telefon: +49 69 153002-0

Telefax: +49 69 153002-60

E-Mail: info@stbk-hessen.de

Version

Technisch geändert am 18.02.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

Die Bestellung erfolgt durch formlosen Antrag bzw. Anzeige. Bezüglich der erforderlichen Unterlagen empfiehlt sich eine Rücksprache mit der Steuerberaterkammer.

Handlungsgrundlage(n)

Kosten

Die Kosten für die Bestellung einer/eines allgemeinen Vertreterin/Vertreters durch die Steuerberaterkammer Hessen betragen gem. § 7 Abs. 1 Ziffer 9 der Gebührenordnung der Steuerberaterkammer Hessen 120,00 Euro .
Die/der allgemeine Vertreter/in führt nach ihrer/seiner Bestellung sein Amt für Rechnung und auf Kosten der/des verhinderten Steuerberaterin/Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten. Sie/er hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung.
 

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Steuerberaterkammer Hessen.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Version

Technisch erstellt am 06.07.2011

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Steuer, Bestellung eines Vertreters, Kammer, Steuerberaterkammer, Steuerberater, StBK, Steuerbevollmächtigter, Bestellung einer Vertreterin, Steuerberaterin

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019