Unternehmenskarte erstmalig beantragen
Sie sind ein Unternehmen, welches im gewerblichen Güter- und Personenbeförderungsverkehr tätig ist und beantragen erstmals eine Unternehmenskarte.
Beschreibung
Die Unternehmenskarten werden an die Unternehmer:innen oder die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Personen ausgegeben bzw. zugestellt.
Die Unternehmer:innen sorgen für die ordnungsgemäße Verwendung der Karten. Zusätzlich haben Sie dafür zu sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für das Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeugs dem Unternehmen zuzuordnen.
Die Unternehmer:innen sind verantwortlich für die regelmäßige Speicherung der ausgelesenen Daten aus den Fahrtenschreibern und müssen diese auf Verlangen der Behörden oder deren Beauftragten aushändigen.
Der Antrag ist durch die Unternehmer:innen oder eine vertretungsbefugte Person oder eine bevollmächtigte Person persönlich oder online zu stellen.
Unternehmenskarten werden unpersönlich auf das Unternehmen ausgestellt und grundsätzlich an das Unternehmen direkt übersandt. Die Gültigkeit der Unternehmenserstkarte beträgt 5 Jahre.
Es können mehrere Unternehmenskarten für ein Unternehmen ausgestellt werden. Die Anzahl der auszugebenden Unternehmenskarten in einer Kartennummernserie ist auf maximal 62 Unternehmenskarten pro Unternehmen begrenzt.
Bei darüber hinaus erforderlichen Unternehmenskarten wird die Zuteilung einer weiteren Kartenseriennummer und somit ein neuer Antragsprozess erforderlich.
Online-Dienst
Unternehmenskarte
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Visa payWave
- Mastercard
- Visa Karte
- Visa Electron in Europa
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Staatliche Technische Überwachung Hessen (TÜH).
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Ggf. Zugang des ELSTER-Unternehmenskontos
- Einen Nachweis des Handelsregisters bzw. der Gewerbeanmeldung
- Als vertretungsberechtigte Person eine Vertretungsvollmacht oder als Inhaber:in des Unternehmens - ein formloses Schreiben mit Angabe Ihres Namens, Anschrift sowie Geburtstag und -ort.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Unternehmerkarten werden an den Unternehmer oder die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftervertrag zur Vertretung berufenen Personen und Fahrzeughalter ausgegeben, deren Fahrer Beförderungen durchführen, die unter den Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006 fallen oder die Lenk- und Ruhezeiten nach § 1 Fahrpersonalverordnung (FPersV) einzuhalten haben oder die nach § 57a Absatz 3 der StVZO Daten aus dem Massespeicher herunterzuladen haben.
Rechtsgrundlage(n)
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales und Integration (VwKostO-HMSI)
- § 4 a des Gesetzes über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen - Fahrpersonalgesetz (FPersG)
- § 4 Abs. 1 Nr. 3 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (FPersV)
- § 9 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (FPersV) [DE]
Verfahrensablauf
Den Antrag zur Erteilung Ihrer Unternehmenskarte mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben können Sie je nach Bundesland online oder vor Ort
- Bei Ihrer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde
- oder einer anderen zuständigen Stelle (Z.B. TÜV, DEKRA) beantragen.
- Um sich online zu identifizieren und Ihre Dokumente zu prüfen, müssen Sie über die Möglichkeit der Online-Authentifizierung mittels Unternehmenskonto und digitalem Upload der benötigten Unterlagen verfügen.
- Sie können den Antrag online über einen Payment-Dienstleister bezahlen.
- Die Erstellung einer Unternehmenskarte ist kostenpflichtig.
- Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie alle geforderten Angaben machen und Unterlagen vorlegen bzw. hochladen.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
- Nach erfolgreicher Prüfung erstellt das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) die Unternehmenskarte.
- Die ausgestellte Unternehmenskarte können Sie
- direkt bei der zuständigen Stelle persönlich abholen oder
- sich direkt (nach online-Authentifizierung und online-Bezahlung) vom KBA zuschicken lassen.
Fristen
Bei erstmaliger Erteilung einer Unternehmenskarte ist keine Frist einzuhalten.
Bearbeitungsdauer
1 Monat
Kosten
Verwaltungsgebühr ab 30.0 EUR bis 45.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zu den Fahrerkarten und zum digitalen Kontrollgerät erhalten Sie im Internet-Auftritt des Kraftfahrt-Bundesamtes
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 26.09.2022
Stichwörter
Personenbeförderung, Fahrer- und Fahrzeugdokumente, Fahrerlaubnis, Lenk- und Ruhezeiten, Kfz, Kraftfahrt-Bundesamt, Gewerblicher Transport, Güterbeförderung, Fuhrerschein, Kontrollgerät, Fahrtenschreiber, Kraftfahrer, Fahrkontrollgerätekarten, Güterverkehr, Führerschein, Fahrerkarte, Antrag Fahrerkarte, Fahrtenschreiberkartenregister, Fahrtenschreiberkarten, Werkstattkarte, Unternehmenskarte, Kontrollkarte