Europäischer Feuerwaffenpass
Wenn Sie Waffen oder Munition in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Vertragsstaaten des Schengener Übereinkommens mitnehmen wollen, benötigen Sie hierfür einen Europäischen Feuerwaffenpass.
Beschreibung
Wenn Sie zum Besitz von Waffen oder Munition der Kategorie A 1.2 bis C berechtigt sind und diese in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in Vertragsstaaten des Schengener Übereinkommens mitnehmen wollen, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.
Mitnehmen bedeutet, dass Sie die Waffe oder Munition vorübergehend auf einer Reise ohne Aufgabe des Besitzes zur Verwendung über die Grenze bei sich haben.
Im Europäischen Feuerwaffenpass können Sie mehrere Waffen (bis zu zehn) eintragen lassen. Ob Sie über den Europäischen Feuerwaffenpass hinaus weitere Unterlagen oder Erlaubnisse benötigen, richtet sich nach den waffenrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes, in das Sie die Waffen oder Munition mitnehmen wollen.
Sie benötigen demnach für Ihre Reise neben dem Europäischen Feuerwaffenpass
- Ihre deutschen Waffenbesitzkarten, in welche Ihre Waffen eingetragen sind,
- einen Nachweis über den Grund Ihrer Reise,
- Ihren Personalausweis oder Reisepass,
- nach den Bestimmungen des besuchten Landes benötigte Unterlagen.
Online-Dienst
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Zuständigkeit
Der Europäische Feuerwaffenpass wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachdienst Grundsatzangelegenheiten, Aufsicht und Allgemeine Ordnung
Adresse
Postanschrift
Gartenstraße 1
Postfach
65549 Limburg a. d. Lahn
Postanschrift
Postfach 1552
65535 Limburg a. d. Lahn
Kontakt
Telefax: 06431 296-391
E-Mail: 30.10@Limburg-Weilburg.de
Formulare
Antrag auf Erteilung eines EU-Feuerwaffenpasses
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Sachbereich Waffenrecht, Sprengstoffrecht, Ordnungsrecht (II) mit Jagd- und Fischereirecht
Adresse
Postanschrift
Gartenstraße 1
Postfach
65549 Limburg a. d. Lahn
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie Termine in folgenden Servicezeiten:
Montag bis Mittwoch: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: 30.17@Limburg-Weilburg.de
Formulare
Antrag auf Erteilung eines EU-Feuerwaffenpasses
Weitere Informationen
Der Schwerpunkt des Sachbereiches liegt in den Arbeitsbereichen Jagdrecht, Fischereirecht, Waffenrecht und Sprengstoffrecht. In der Jagdverwaltung sind kreisweit 158 Jagdreviere und ca. 1000 Jagdscheininhaber zu betreuen. Zu nennen dabei ist auch die Erstellung der Abschusspläne. In der Fischereibehörde werden u.a. die staatlichen Fischerprüfungen durchgeführt, die jede Person ablegen muss, die Angeln möchte. Ein weiteres wichtiges Aufgabengebiet ist die im Auftrag des Bundes auszuführende Waffenverwaltung. Hierbei werden waffenrechtliche Erlaubnisse für Personen erteilt, die Waffen benötigen z.B. Jäger, Sportschützen. Zudem werden kontinuierlich alle Personen auf Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung überprüft, die Waffen besitzen. Das Aufgabengebiet Sprengstoffrecht umfasst die sprengstoffrechtliche Bewertung und Erlaubniserteilung für das Erwerben, Lagern und den Umgang mit Sprengstoffen für den privaten Bereich.
erforderliche Unterlagen
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses,
- Lichtbild aus neuerer Zeit in der Größe von mindestens 45 Millimeter mal 35 Millimeter im Hochformat ohne Rand; das Gesicht muss davon mindestens 20 Millimeter betragen; der Hintergrund muss heller sein als die Gesichtspartie,
- Angaben zu Waffen und Munition,
- bei Vertretung: schriftliche Vollmacht.
Formulare
Antrag auf Erteilung, Verlängerung, Berichtigung oder Ergänzung eines Europäischen Feuerwaffenpasses
Voraussetzungen
Ihnen kann ein Europäischer Feuerwaffenpass ausgestellt werden, wenn Sie
- nach dem Waffengesetz zum Besitz von Schusswaffen oder Munition der Kategorien A 1.2 bis C berechtigt sind und Sie diese Schusswaffen oder Munition in einen anderen Mitgliedstaat mitnehmen wollen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Den Europäischen Feuerwaffenpass erhalten Sie folgendermaßen:
- es werden von Ihnen folgende Angaben benötigt:
- zu Ihrer Person: Vor- und Familienname, Geburtsdatum und -ort, Wohnort, Anschrift, bei Firmen auch Telefon oder Telefaxnummer, Nummer, Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde des Passes oder des Personalausweises,
- zu Schusswaffen: Anzahl und Art, Kategorie oder eingetragenes Markenzeichen des Herstellers, Modellbezeichnung, Kaliber, Herstellungsnummer, gegebenenfalls CIP-Beschusszeichen,
- zu sonstigen Waffen: Anzahl und Art der Waffen,
- zur Munition: Anzahl und Art, Kategorie nach Richtlinie 93/15/EWG, Firma oder eingetragenes Markenzeichen des Herstellers, Kaliber und gegebenenfalls CIP-Munitionsprüfzeichen,
- der Europäische Feuerwaffenpass wird Ihnen ausgehändigt oder zugesandt.
Fristen
Gültigkeitsdauer: grundsätzlich 5 Jahre;
bei Jägerinnen oder Jägern und Sportschützinnen und Sportschützen, sofern nur Einzellader-Langwaffen mit glattem Lauf oder glatten Läufen eingetragen sind: 10 Jahre;
beide Varianten können 2 Mal um jeweils 5 Jahre verlängert werden.
Kosten
Verwaltungsgebühr: EUR 58 zuzüglich mindestens EUR 22 Zuschlag bei durchzuführender Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfung
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 11.04.2022
Stichwörter
Munition, Feuerwaffe, Waffentransport - Erlaubnis, Waffenpass