Europäischer Feuerwaffenpass Ausstellung

    Europäischer Feuerwaffenpass

    Wenn Sie Waffen oder Munition in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Vertragsstaaten des Schengener Übereinkommens mitnehmen wollen, benötigen Sie hierfür einen Europäischen Feuerwaffenpass.

    Beschreibung

    Wenn Sie zum Besitz von Waffen oder Munition der Kategorie A 1.2 bis C berechtigt sind und diese in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in Vertragsstaaten des Schengener Übereinkommens mitnehmen wollen, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.

    Mitnehmen bedeutet, dass Sie die Waffe oder Munition vorübergehend auf einer Reise ohne Aufgabe des Besitzes zur Verwendung über die Grenze bei sich haben.

    Im Europäischen Feuerwaffenpass können Sie mehrere Waffen (bis zu zehn) eintragen lassen. Ob Sie über den Europäischen Feuerwaffenpass hinaus weitere Unterlagen oder Erlaubnisse benötigen, richtet sich nach den waffenrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes, in das Sie die Waffen oder Munition mitnehmen wollen.

    Sie benötigen demnach für Ihre Reise neben dem Europäischen Feuerwaffenpass

    • Ihre deutschen Waffenbesitzkarten, in welche Ihre Waffen eingetragen sind,
    • einen Nachweis über den Grund Ihrer Reise,
    • Ihren Personalausweis oder Reisepass,
    • nach den Bestimmungen des besuchten Landes benötigte Unterlagen.

    Online-Dienst

    Online-Antrag auf Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses

    ID: L100001_397449453

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Der Europäische Feuerwaffenpass wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.

    Ansprechpartner

    Landkreis Gießen - Fachdienst 14 - Aufsichts- und Ordnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bachweg 9

    35398 Gießen

    Kontakt

    Telefon: 0641 9390-0

    E-Mail: info@lkgi.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses,
    • Lichtbild aus neuerer Zeit in der Größe von mindestens 45 Millimeter mal 35 Millimeter im Hochformat ohne Rand; das Gesicht muss davon mindestens 20 Millimeter betragen; der Hintergrund muss heller sein als die Gesichtspartie,
    • Angaben zu Waffen und Munition,
    • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht.

    Formulare

    Antrag auf Erteilung, Verlängerung, Berichtigung oder Ergänzung eines Europäischen Feuerwaffenpasses

    Voraussetzungen

    Ihnen kann ein Europäischer Feuerwaffenpass ausgestellt werden, wenn Sie

    • nach dem Waffengesetz zum Besitz von Schusswaffen oder Munition der Kategorien A 1.2 bis C berechtigt sind und Sie diese Schusswaffen oder Munition in einen anderen Mitgliedstaat mitnehmen wollen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Europäischen Feuerwaffenpass erhalten Sie folgendermaßen:

    • es werden von Ihnen folgende Angaben benötigt:
      • zu Ihrer Person: Vor- und Familienname, Geburtsdatum und -ort, Wohnort, Anschrift, bei Firmen auch Telefon oder Telefaxnummer, Nummer, Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde des Passes oder des Personalausweises,
      • zu Schusswaffen: Anzahl und Art, Kategorie oder eingetragenes Markenzeichen des Herstellers, Modellbezeichnung, Kaliber, Herstellungsnummer, gegebenenfalls CIP-Beschusszeichen,
      • zu sonstigen Waffen: Anzahl und Art der Waffen,
      • zur Munition: Anzahl und Art, Kategorie nach Richtlinie 93/15/EWG, Firma oder eingetragenes Markenzeichen des Herstellers, Kaliber und gegebenenfalls CIP-Munitionsprüfzeichen,
      • der Europäische Feuerwaffenpass wird Ihnen ausgehändigt oder zugesandt.

    Fristen

    Gültigkeitsdauer: grundsätzlich 5 Jahre;
    bei Jägerinnen oder Jägern und Sportschützinnen und Sportschützen, sofern nur Einzellader-Langwaffen mit glattem Lauf oder glatten Läufen eingetragen sind: 10 Jahre;
    beide Varianten können 2 Mal um jeweils 5 Jahre verlängert werden.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr: EUR 58 zuzüglich mindestens EUR 22 Zuschlag bei durchzuführender Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfung

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 11.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Munition, Feuerwaffe, Waffentransport - Erlaubnis, Waffenpass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English