• Tann (Rhön) (Landkreis Fulda, Hessen)
Lebensmittelqualität Prüfung

Lebensmittelüberwachung - Verbraucherbeschwerde

Beschreibung

In Zeiten globalisierter Märkte und transkontinentaler Handelswege stellt die Wahrung der Lebensmittelsicherheit einen essentiellen Bestandteil des Hessischen Verbraucherschutzkonzepts dar. Durch die Überwachung lokal produzierter und gehandelter sowie aus dem Ausland eingeführter Waren können wir die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gefahrenquellen schützen und gleichzeitig einen bestmöglichen Sicherheitsstandard gewährleisten.

Das umfassende Überwachungsprinzip from farm to fork- oder vom Feld bis auf den Teller ist ein ganzheitlicher Ansatz zu mehr Lebensmittelsicherheit, der sämtliche Elemente einbezieht , die sich auf die Unbedenklichkeit von Lebensmitteln auswirken können und zwar an jedem Punkt der Nahrungskette.

Eine der Hauptaufgaben der Hessischen Lebensmittelüberwachung ist es, den Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren ausgehend von Lebens- und Futtermitteln, aber auch Bedarfsgegenständen und Kosmetika zu schützen und einer Irreführung und Täuschung der Konsumenten entgegenzuwirken.

Ist Ihnen ein Verstoß gegen das Lebensmittelrecht aufgefallen oder sind Sie mit einem bedenklichen Bedarfsgegenstand oder Kosmetischen Mittel in Berührung gekommen, sollten Sie immer zuerst dem Verkäufer oder Gastwirt Ihre Beschwerde vortragen. In aller Regel wird bei berechtigten Klagen der Betrieb selbst Ersatz leisten oder Missstände abstellen.

Die Lebensmittelüberwachungsbehörden sollten Sie jedoch insbesondere dann einschalten, wenn Ihre Reklamation nicht beachtet wird, sich die Vorkommnisse häufen oder gesundheitliche Störungen auftreten.
Für diese Fälle steht Ihnen das Beschwerdeformular unter Verbraucherfenster Hessen zur Verfügung, mit welchem Sie Ihre Feststellungen melden können.

Ihre Hinweise werden unmittelbar bearbeitet und – sofern erforderlich - an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde zur Einleitung weiterer Maßnahmen übermittelt.

Wenn Sie gesundheitliche Beschwerden nach dem Verzehr eines Lebensmittels, der Anwendung eines Kosmetikproduktes oder nach dem Umgang mit Bedarfsgegenständen haben oder Sie sich durch seine Zusammensetzung, Aufmachung oder Werbeaussage getäuscht fühlen, können Sie eine Beschwerdeprobe bei der für ihren Wohnort zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde abgeben.

Hinweis: Die Verbraucherbeschwerde sollte zeitnah erfolgen, damit nachteilige Veränderungen der Probe möglichst weitgehend ausgeschlossen werden können.

Bei kühlpflichtigen Lebensmitteln sollte auf einen gekühlten Transport geachtet werden.
 

Online-Dienst

Lebensmittelrechtliche Verbraucherbeschwerde

ID: L100001_390703352

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  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel

Version

Technisch erstellt am 29.06.2023

Technisch geändert am 30.06.2023

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an die zuständige Behörde der Lebensmittelüberwachung

Ansprechpartner

Fachdienst 6300 - Veterinärwesen, Verbraucherschutz

Adresse

Hausanschrift

Otfrid-von-Weißenburg-Straße 3

36043 Fulda

Haltestellen

  • Haltestelle: Busverbindung
    Linien:
    • Bus: Linie Linie 8: Haltestelle Marianum
  • Haltestelle: Busverbindung
    Linien:
    • Bus: Linie Linie 1 und 9 A/B: Haltestelle Klinikum West
  • Haltestelle: Busverbindung
    Linien:
    • Bus: Linie Linie 2: Haltestelle Schillerstraße oder Klinikum West
Postanschrift

Postfach 1654

36006 Fulda

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag 08:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch und Freitag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Kontakt

Internet

Formulare

Lebensmittelrechtliche Verbrauerbeschwerde

Stichwörter

Veterinäramt

Version

Technisch geändert am 05.11.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

Zur Sicherung der Beweiskette ist es immer hilfreich, wenn möglichst viele Unterlagen zur Identität der Probe vorgelegt werden (z.B. Kaufbelege, Werbeanzeigen, Originalpackung).

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Ihnen entstehen keine Kosten oder Gebühren für die Untersuchung der Beschwerdeprobe.

Hinweis: Jedoch ist auch keine Kostenerstattung für die Beschwerdeprobe (z.B. für den Kaufpreis) möglich.
 

Hinweise (Besonderheiten)

Aktuelle Warnungen und Informationen erhalten Sie auf dem Portal der Bundesländer und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) unter "Lebensmittelwarnung.de".

Bemerkungen

Weitere Informationen über die amtliche Lebensmittelüberwachung in Hessen erhalten Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 10.05.2012

Version

Technisch erstellt am 17.05.2011

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Essen, Verbraucherbeschwerde, Verbraucher, Gesundheitsschutz, Hygiene, Lebensmittel, Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelüberwachung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019