Lebensmittelüberwachung - Verbraucherbeschwerde
Beschreibung
In Zeiten globalisierter Märkte und transkontinentaler Handelswege stellt die Wahrung der Lebensmittelsicherheit einen essentiellen Bestandteil des Hessischen Verbraucherschutzkonzepts dar. Durch die Überwachung lokal produzierter und gehandelter sowie aus dem Ausland eingeführter Waren können wir die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gefahrenquellen schützen und gleichzeitig einen bestmöglichen Sicherheitsstandard gewährleisten.
Das umfassende Überwachungsprinzip from farm to fork- oder vom Feld bis auf den Teller ist ein ganzheitlicher Ansatz zu mehr Lebensmittelsicherheit, der sämtliche Elemente einbezieht , die sich auf die Unbedenklichkeit von Lebensmitteln auswirken können und zwar an jedem Punkt der Nahrungskette.
Eine der Hauptaufgaben der Hessischen Lebensmittelüberwachung ist es, den Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren ausgehend von Lebens- und Futtermitteln, aber auch Bedarfsgegenständen und Kosmetika zu schützen und einer Irreführung und Täuschung der Konsumenten entgegenzuwirken.
Ist Ihnen ein Verstoß gegen das Lebensmittelrecht aufgefallen oder sind Sie mit einem bedenklichen Bedarfsgegenstand oder Kosmetischen Mittel in Berührung gekommen, sollten Sie immer zuerst dem Verkäufer oder Gastwirt Ihre Beschwerde vortragen. In aller Regel wird bei berechtigten Klagen der Betrieb selbst Ersatz leisten oder Missstände abstellen.
Die Lebensmittelüberwachungsbehörden sollten Sie jedoch insbesondere dann einschalten, wenn Ihre Reklamation nicht beachtet wird, sich die Vorkommnisse häufen oder gesundheitliche Störungen auftreten.
Für diese Fälle steht Ihnen das Beschwerdeformular unter Verbraucherfenster Hessen zur Verfügung, mit welchem Sie Ihre Feststellungen melden können.
Ihre Hinweise werden unmittelbar bearbeitet und - sofern erforderlich - an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde zur Einleitung weiterer Maßnahmen übermittelt.
Wenn Sie gesundheitliche Beschwerden nach dem Verzehr eines Lebensmittels, der Anwendung eines Kosmetikproduktes oder nach dem Umgang mit Bedarfsgegenständen haben oder Sie sich durch seine Zusammensetzung, Aufmachung oder Werbeaussage getäuscht fühlen, können Sie eine Beschwerdeprobe bei der für ihren Wohnort zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde abgeben.
Hinweis: Die Verbraucherbeschwerde sollte zeitnah erfolgen, damit nachteilige Veränderungen der Probe möglichst weitgehend ausgeschlossen werden können.
Bei kühlpflichtigen Lebensmitteln sollte auf einen gekühlten Transport geachtet werden.
Online-Dienst
Lebensmittelrechtliche Verbraucherbeschwerde
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige Behörde der Lebensmittelüberwachung
Ansprechpartner
Lahn-Dill-Kreis - 25.3 Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Kundenparkplatz Schlossstraße
Anzahl der Stellplätze: 8
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Herborn Gesundheitsamt
Linien:- Bus: Linie Linie 500 und 501
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1940
35529 Wetzlar
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06441 407-7611
E-Mail: lebensmittel@lahn-didll-kreis.de
Internet
- Homepage der Kreisverwaltung Lahn-Dill
- Digitaler BriefkastenHierüber können Sie uns Nachrichten und Unterlagen sicher zusenden.
- Online-AngeboteHier finden Sie alle Online-Angebote der Kreisverwaltung Lahn-Dill auf einen Blick
Bankverbindung
Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
Empfänger: Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
IBAN: DE04 5155 0035 0000 0000 59
BIC:
Bankinstitut: Sparkasse Wetzlar
Formulare
Lebensmittelrechtliche Verbraucherbeschwerde
Sie haben die Möglichkeit, eine Meldung über eine lebensmittelrechtliche Verbraucherbeschwerde zu machen. Sofern Sie den aus Ihrer Sicht berechtigten Verdacht haben, dass in einem Betrieb in Hessen, der mit Lebensmitteln umgeht, nicht sachgerecht vorgegangen wird oder Sie sich durch die Kennzeichnung eines Lebensmittels getäuscht fühlen, können Sie den Online-Service zur Meldung Ihrer Beobachtungen gegenüber dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nutzen.
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat V 54 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: nach Verfügbarkeit
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Zur Sicherung der Beweiskette ist es immer hilfreich, wenn möglichst viele Unterlagen zur Identität der Probe vorgelegt werden (z.B. Kaufbelege, Werbeanzeigen, Originalpackung).
Rechtsgrundlage(n)
- Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB)
- Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelhygiene
Kosten
Ihnen entstehen keine Kosten oder Gebühren für die Untersuchung der Beschwerdeprobe.
Hinweis: Jedoch ist auch keine Kostenerstattung für die Beschwerdeprobe (z.B. für den Kaufpreis) möglich.
Hinweise (Besonderheiten)
Aktuelle Warnungen und Informationen erhalten Sie auf dem Portal der Bundesländer und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) unter "Lebensmittelwarnung.de".
- Lebensmittelwarnung.de(Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL))
Bemerkungen
Weitere Informationen über die amtliche Lebensmittelüberwachung in Hessen erhalten Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Amtliche Lebensmittelüberwachung in Hessen(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 10.05.2012
Stichwörter
Gesundheitsschutz, Lebensmittel, Lebensmittelüberwachung, Verbraucher, Hygiene, Lebensmittelsicherheit, Essen, Verbraucherbeschwerde