Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung

    Kindertagespflege Erlaubnis

    In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0-14 Jahren betreut werden.

    Beschreibung

    Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf der Erlaubnis.

    Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die Person für die Kindertagespflege geeignet ist.

    Geeignet sind Personen,

    • die sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen und
    • die über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen.

    Sie sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben.

    Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern. Im Einzelfall kann die Erlaubnis für eine geringere Zahl von Kindern erteilt werden.

    Die Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet.

    Online-Dienst

    Erlaubnis Kindertagespflege

    ID: L100001_388702234

    Beschreibung

    Erteilung für die Kindertagespflege

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 02.05.2023 (von: Werner, Stefanie)

    Technisch geändert am 02.05.2023 (von: Werner, Stefanie)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Für die Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege ist das Jugendamt zuständig, in dessen Bereich die Kindertagespflegeperson ihre Tätigkeit ausübt oder ausüben wird.

    Ansprechpartner

    Rheingau-Taunus-Kreis - Jugendhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Heimbacher Straße 7

    65307 Bad Schwalbach

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Allgemeine Parkplätze
    Anzahl der Stellplätze: 300
    Gebührenfrei

    Mutter- und Kindparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.12.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Für das Bewerbungsverfahren und zur Beratung zur Erlaubnis zur Kindertagespflege wenden Sie sich bitte an das Jugendamt, in dessen Bereich Sie die Kindertagespflege ausüben oder ausüben möchten.

    Formulare

    Für die notwendigen Formulare wenden sie sich an das für das Bewerbungsverfahren und die Beratung zur Erlaubnis zur Kindertagespflege zuständige Jugendamt, in dessen Bereich Sie die Kindertagespflege ausüben oder ausüben möchten.

    Voraussetzungen

    Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die Person für die Kindertagespflege geeignet ist. Geeignet sind Personen

    • die sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen und
    • die über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen.

    Kindertagespflegepersonen sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben.

    Notwendig ist ein erweitertes Führungszeugnis für alle, die Kinder in Kindertagespflege beaufsichtigen, betreuten, erziehen oder einen vergleichbaren Kontakt haben.

    Alle nach 1970 geborenen Kindertagespflegepersonen müssen einen Schutz gegen Masern durch die abgeschlossene Masern-Schutzimpfung oder eine Maser-Immunität nachweisen.

    Die Voraussetzungen werden durch das zuständige Jugendamt in jedem Einzelfall anhand der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und eigenen Regelungen überprüft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bei Interesse für eine Tätigkeit in der Kindertagespflege wenden sie sich bitte immer an das für das Bewerbungsverfahren und die Beratung zur Erlaubnis zur Kindertagespflege zuständige Jugendamt, in dessen Bereich Sie die Kindertagespflege ausüben oder ausüben möchten. Dort erhalten Sie die Informationen zum Bewerbungsverfahren, der Eignungsprüfung und der notwendigen Qualifizierung. Die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson kann erst nach Erteilung der Erlaubnis beginnen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessische Ministerium für Soziales und Integration am 19.04.2022

    Version

    Technisch erstellt am 04.05.2011 (von: Annemarie Sinner)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Kindertagespflege, Kinder, Kinderbetreuung, Kindertagesbetreuung, Kind

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)