Gewässer Überwachung

    Gewässeraufsicht

    Beschreibung

    Die Wasserbehörden überwachen im Auftrag des Gesetzgebers die Gewässer sowie die Einhaltung und Erfüllung der wasserrechtlichen Anforderungen. Daraus ergeben sich für die Wasserbehörden unter anderem folgende Aufgaben:

    • Erteilung von Erlaubnissen, Bewilligungen für Gewässerbenutzungen, z. B.
      • Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern oder Grundwasser
      • Abwassereinleitungen in Gewässer
      • Aufstauen von oberirdischen Gewässern
      • Erdwärmesonden
    • Erteilung von Genehmigungen, z. B. für
      • Abwasserbehandlungsanlagen
      • Abwassereinleitungen in Abwasseranlagen
      • bauliche Anlagen in Gewässern, Gewässerrandstreifen und Überschwemmungsgebieten
    • Entgegennahme von Anzeigen, z. B. für
      • geringfügige Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern oder Grundwasser
      • Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
    • Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen von besonderen Anforderungen in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten
    • Planfeststellung oder Plangenehmigung bei Gewässerausbauten (Herstellung, Beseitigung und wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer)
    • Ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Gewässeraufsicht
       

    Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Gewässeraufsicht

    • Betriebliche Gewässerschutzinspektion (BGI)

    Online-Dienste

    Abwassereinleitung

    ID: L100001_375967689

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    ID: L100001_378434966

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Zuständig ist in die untere Wasserbehörde, wenn nichts anderes bestimmt ist. Sie ist in den Landkreisen beim Kreisausschuss und in den Kreisfreien Städten beim Magistrat angesiedelt. In den in der WasserZustVO aufgeführten Fällen ist die obere Wasserbehörde zuständig, die beim Regierungspräsidium angesiedelt ist.

    Nähere Informationen erhalten Sie bei der unteren Wasserbehörde.
     

    Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Gewässeraufsicht

    Zuständig ist in die untere Wasserbehörde, wenn nichts anderes bestimmt ist. Sie ist in den Landkreisen beim Kreisausschuss und in den Kreisfreien Städten beim Magistrat angesiedelt. In den in der Verordnung über die Zuständigkeit der Wasserbehörden (WasserZustVO) aufgeführten Fällen ist die obere Wasserbehörde zuständig, die beim Regierungspräsidium angesiedelt ist. Nähere Informationen erhalten Sie bei der unteren Wasserbehörde.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Umwelt und Klimaschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Auf Lülingskreuz 60

    34497 Korbach

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Ralf Enderlein
      Postanschrift

      Auf Lülingskreuz 60

      34497 Korbach

      Telefon Festnetz: 05631 954-1860

      E-Mail: ralf.enderlein@lkwafkb.de

    • Volker Ashauer
      Postanschrift

      Auf Lülingskreuz 60

      34497 Korbach

      Telefon Festnetz: 05631 954-1868

      E-Mail: volker.ashauer@lkwafkb.de

    • Melanie Bauer
      Postanschrift

      Bahnhofstraße 8

      35066 Frankenberg (Eder)

      Telefon Festnetz: 05631 954-1710

      E-Mail: melanie.bauer@lkwafkb.de

    • Eve Blecher
      Postanschrift

      Auf Lülingskreuz 60

      34497 Korbach

      Telefon Festnetz: 05631 954-1866

      E-Mail: eve.blecher@lkwafkb.de

    • Manfred Emde
      Postanschrift

      Auf Lülingskreuz 60

      34497 Korbach

      Telefon Festnetz: 05631 954-1863

      E-Mail: manfred.emde@lkwafkb.de

    • Elena Emde
      Postanschrift

      Auf Lülingskreuz 60

      34497 Korbach

      Telefon Festnetz: 05631 954-1861

      E-Mail: elena.emde@lkwafkb.de

    • Karl-Wilhelm Frese
      Postanschrift

      Auf Lülingskreuz 60

      34497 Korbach

      Telefon Festnetz: 05631 954-1862

      E-Mail: karl-wilhelm.frese@lkwafkb.de

    • Gisela Hörle
      Postanschrift

      Auf Lülingskreuz 60

      34497 Korbach

      Telefon Festnetz: 05631 954-1859

      E-Mail: gisela.hoerle@lkwafkb.de

    • Martin Schober
      Postanschrift

      Lülingskreuz 60

      34497 Korbach

      Telefon Festnetz: 05631 954-1864

      E-Mail: martin.schober@lkwafkb.de

    • Anne Schäfer
      Postanschrift

      Auf Lülingskreuz 60

      34497 Korbach

      Telefon Festnetz: 05631 954-1813

      E-Mail: anne.schaefer@lkwafkb.de

    • Andrea Thiele
      Postanschrift

      Auf Lülingskreuz 60

      34497 Korbach

      Telefon Festnetz: 05631 954-1865

      E-Mail: andrea.thiele@lkwafkb.de

    • Marina Wilke
      Postanschrift

      Auf Lülingskreuz 60

      34497 Korbach

      Telefon Festnetz: 05631 954-1867

      E-Mail: marina.wilke@lkwafkb.de

    Version

    Technisch geändert am 09.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Kassel - Abteilung III - Umweltschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Stadtschloss 1

    34117 Kassel

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Kassel
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Kassel "Altmarkt/Regierungspräsidium"
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
      • Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
      • Regionalbahn: Linie RT1, RT4

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Hubertusweg 19

    36228 Bad Hersfeld

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Kassel
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Kassel "Altmarkt/Regierungspräsidium"
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
      • Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
      • Regionalbahn: Linie RT1, RT4

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Kassel

    Aktuelles

    Aufbau und Struktur - 

    Beschreibung

    Das Regierungspräsidium gliedert sich in seinem Behördenaufbau in Abteilungen und die Abteilungen in Dezernate. Beim Regierungspräsidium gibt es derzeit 7 Abteilungen mit insgesamt 43 Dezernaten.

    An der Spitze steht die Behördenleitung (Regierungspräsident und Regierungsvizepräsident). Der Regierungspräsident ist Leiter der Behörde und Dienstvorgesetzter aller Bediensteten und trägt auch als Person die Verantwortung für das gesamte Verwaltungsgeschehen. Der ständige Vertreter des Regierungspräsidenten ist der Regierungsvizepräsident. Er leitet auch die Zentralabteilung und ist Vorgesetzter der Abteilungs- sowie der Dezernatsleitungen und aller anderen Bediensteten.

    Das Regierungspräsidium Kassel ist Mittler und Knotenpunkt zwischen der Landesregierung in Wiesbaden und der Region Nord- und Osthessen, zwischen den Ministerien einerseits und den Landkreisen, Städten und Gemeinden andererseits. Wir haben die Aufgabe, die Landespolitik in der Region umzusetzen, und wir nehmen Kontroll- und Beratungsfunktionen für die nachgeordneten Behörden wahr.
    Und was genauso wichtig ist: Wir sorgen dafür, dass die Belange und Interessen der Region in der Landespolitik berücksichtigt werden.

    Ein Regierungspräsidium – tausendundeine Aufgabe. So zahlreich wie die Aufgaben sind die unterschiedlichen Berufe in unserem Haus: Juristen und Ingenieure, Techniker und Architekten, Förster und Biologen, Landschaftsplaner und Geologen, Betriebswirte, Informatiker und noch viele Andere arbeiten hier und machen sich stark für die Region.

    Organigramm_RPKS 01_01_2023.pdf (hessen.de)

    Stellung des Regierungspräsidiums in der Landesverwaltung

    In Hessen gibt es drei Regierungspräsidien als staatliche Mittelinstanzen der allgemeinen Verwaltung. Neben unserem Regierungspräsidium Kassel (für Nordhessen) gibt es noch das Regierungspräsidium Gießen und das Regierungspräsidium Darmstadt.

    Die Regierungspräsidien sind im Staatsgefüge die zentrale Schnittstelle zwischen der Landesregierung und der kommunalen Selbstverwaltung. Sie sind Verwaltungsbehörden mit Aufgaben, die durch die Bundesländer übernommen werden. In anderen Bundesländern wird diese Landesmittelbehörde auch Regierung oder Bezirksregierung genannt. Der örtliche Zuständigkeitsbereich eines Regierungspräsidiums heißt Regierungsbezirk.

    Als Mittler und Makler zwischen den Ebenen und Interessen vereinigt das Regierungspräsidium fast alle Verwaltungszweige der staatlichen Verwaltung, weswegen es auch als „Bündelungsbehörde“ bezeichnet wird. Das Regierungspräsidium bündelt die wichtigsten Fachaufgaben der meisten Landesministerien, bringt regionale Interessen und Besonderheiten bei der Landesregierung ein und sorgt dabei insbesondere für einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Fachbereichen, Interessen und Belangen (zum Beispiel Infrastrukturausbau, Siedlungswesen, Landwirtschaft , Natur- und Umweltschutz.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Stadtschloss 1

    34117 Kassel

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
      • Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
      • Regionalbahn: Linie RT1, RT4

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Zugang: über Rampe

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Gewässeraufsicht

    Alle Unterlagen für Erdwärme

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Bemessung der Gebühren richtet sich nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz - HVwKostG - in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz- VwKostO-MUELV -.

    Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Gewässeraufsicht

    Die Bemessung der Gebühren richtet sich nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz - HVwKostG - in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Gewässeraufsicht, Grundwasser, Umwelt, Wasserrecht, Wasser

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de