Ausnahme vom Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2 Zulassung

    Private Feuerwerke - Erteilung einer Ausnahmegenehmigung

    Beschreibung

    Nur zum Jahreswechsel (am 31.12 und 01.01) dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (alte Bezeichnung Klasse II) von Privatpersonen über 18 Jahren abgebrannt werden.

    Wenn Privatpersonen, das heißt Personen ohne eine Erlaubnis nach § 7 oder § 27 des Sprengstoffgesetzes oder Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz, zu einem anderen Zeitpunkt selbst Feuerwerkskörper der Kategorie F2 abbrennen möchten, kann dies von der zuständigen Behörde aus begründetem Anlass ausnahmsweise zugelassen werden. Solche Privatpersonen benötigen dafür eine Genehmigung. Als begründeter Anlass wird von manchen Verwaltungen z.B. eine Goldene Hochzeit, ein runder Geburtstag oder ein sonstiges Jubiläum angesehen. Auf die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung besteht jedoch kein Rechtsanspruch.

    Hinweis: Auch mit einer solchen Ausnahmegenehmigung dürfen Privatpersonen keine Feuerwerkskörper der Kategorie F3, F4, Bühnenfeuerwerk der Kategorie T2 oder sonstigen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P2 (alte Klassen III (Mittelfeuerwerk), IV (Großfeuerwerk) oder T (pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke, Bühnenfeuerwerk) abbrennen.

     

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2018 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Heydecke, Martin)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist die jeweilige örtliche Ordnungsbehörde der Stadt oder Gemeinde in deren Stadt- oder Gemeindebezirk das Feuerwerk abgebrannt werden soll.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.

    Ansprechpartner

    Stadt Hanau - Allgemeines Ordnungsrecht / Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinheimer Straße 1b

    Postfach

    63450 Hanau

    Aufzug vorhanden

    Postanschrift

    Postfach 1852

    63408 Hanau

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag geschlossen
    Dienstag 8:30 Uhr-12:00 Uhr
    Mittwoch 14:00 Uhr-16:30 Uhr
    Donnerstag 8:30 Uhr-12:00 Uhr
    Freitag 8:30 Uhr-12:00 Uhr

    Kontakt

    Formulare

    Privatfeuerwerk, Antrag auf Genehmigung zum Abbrennen

    Version

    Technisch geändert am 07.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis (als Nachweis des Alters und des Wohnortes)
    • weitere Unterlagen zum Zweck des Feuerwerks

    Die Ausnahmegenehmigung kann mit Auflagen verbunden werden (z.B. dass während des Abbrennens des Feuerwerks die Feuerwehr beziehungsweise freiwillige Feuerwehr anwesend sein oder dass eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden muss). Ob und welche Auflagen mit der Genehmigung verbunden sind, erfahren Sie bei der für Sie zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung

    Hinweise für Hanau: Private Feuerwerke - Erteilung einer Ausnahmegenehmigung

    In Ausnahmefällen wird durch die Ordnungsbehörde auf schriftlichen Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilt.
    Die Erteilung dieser Genehmigung zum Zünden von pyrotechnischen Gegenständen ist mind. 14 Tage vor dem geplanten Feuerwerk in schriftlicher Form (Formulare sind nach Anforderung erhältlich) zu beantragen. Jedem Antrag muss eine Skizze des Abbrennortes beigefügt werden, um die erforderlichen Sicherheitsabstände zu Gebäuden und anderen brennbaren Einrichtungen/Gegenständen zu überprüfen.

    Die Ordnungsbehörde wird in jedem Fall vom zuständigen Brandschutzamt eine Stellungnahme einholen, bei Bedarf auch eine Ortsbesichtigung vornehmen.

    In Ausnahmefällen wird durch die Ordnungsbehörde auf schriftlichen Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilt.
    Die Erteilung dieser Genehmigung zum Zünden von pyrotechnischen Gegenständen ist mind. 14 Tage vor dem geplanten Feuerwerk in schriftlicher Form (Formulare sind nach Anforderung erhältlich) zu beantragen. Jedem Antrag muss eine Skizze des Abbrennortes beigefügt werden, um die erforderlichen Sicherheitsabstände zu Gebäuden und anderen brennbaren Einrichtungen/Gegenständen zu überprüfen.

    Die Ordnungsbehörde wird in jedem Fall vom zuständigen Brandschutzamt eine Stellungnahme einholen, bei Bedarf auch eine Ortsbesichtigung vornehmen.

    Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

    Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

    Voraussetzungen

    Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und es muss ein begründeter Anlass zum Abbrennen eines Feuerwerkes vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hanau: Private Feuerwerke - Erteilung einer Ausnahmegenehmigung

    Im Einzelfall kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

    Im Einzelfall kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Antrag schriftlich stellen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde steht Ihnen das Formular zum Download zur Verfügung. Sollte Ihre Stadt oder Gemeinde kein Formular anbieten, können Sie den Antrag formlos einreichen. In diesem Antrag sollten Sie mindestens den Anlass, das Datum und die Uhrzeit der Veranstaltung sowie den Veranstaltungsort angeben.

    Erst nachdem Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten haben, können Sie bei einem Feuerwerkshändler oder in einem Online-Shop im Internet Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (Klasse II) ("Silvesterfeuerwerk") erwerben.
     

    Fristen

    Die Beantragung der Ausnahmegenehmigung sollte mindestens 14 Tage vor dem geplanten Feuerwerk erfolgen.

    Kosten

    Die Gebühren sind je nach Stadt oder Gemeinde unterschiedlich und richten sich nach der jeweiligen Gebührenordnung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hanau: Private Feuerwerke - Erteilung einer Ausnahmegenehmigung

    Weiterhin ist bei lang anhaltender Trockenheit und einer damit verbundenen ausgerufenen Waldbrandgefahr jede feuergefährliche Handlung untersagt; dazu gehört auch das Zünden von pyrotechnischen Gegenständen/Sätzen – auch wenn bereits eine Ausnahmegenehmigung durch die Ordnungsbehörde erteilt wurde, darf das Feuerwerk dennoch nicht gezündet werden. Der Antragsteller hat die Pflicht sich bei der Zentralen Leitstelle nach einer möglichen Waldbrandgefahr zu erkundigen.

    Weiterhin ist bei lang anhaltender Trockenheit und einer damit verbundenen ausgerufenen Waldbrandgefahr jede feuergefährliche Handlung untersagt; dazu gehört auch das Zünden von pyrotechnischen Gegenständen/Sätzen - auch wenn bereits eine Ausnahmegenehmigung durch die Ordnungsbehörde erteilt wurde, darf das Feuerwerk dennoch nicht gezündet werden. Der Antragsteller hat die Pflicht sich bei der Zentralen Leitstelle nach einer möglichen Waldbrandgefahr zu erkundigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 22.03.2011 (von: Annemarie Sinner)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Feuerwerk, Ausnahmegenehmigung, Genehmigung, Sprengstoff, Privates Feuerwerk, Feuerwerkskörper, Pyrotechnik, pyrotechnische Gegenstände

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)