Aufnahme einer Kanzlei in eine Rechtsanwaltskammer nach Verlegung des Sitzes aus dem Bezirk einer anderen Rechtsanwaltskammer

    Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer nach Kanzleisitzverlegung

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Beschreibung

    Wenn Sie zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sind und Ihren Kanzleisitz in einen anderen Kammerbezirk verlegen, muss bei der dort zuständigen Rechtsanwaltskammer ein Antrag auf Aufnahme gestellt werden.

    Gleiches gilt, wenn eine Rechtsanwalts-GmbH ( RA-GmbH) oder Rechtsanwalts-AG (RA-AG) ihren Sitz verlegt.
     

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    an die für Ihren Kanzleisitz zuständige Rechtsanwaltskammer.
    Ferner ist die bisher zuständige Rechtsanwaltskammer über die Kanzleisitzverlegung zu informieren.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
     

    Ansprechpartner

    Für Birkenau wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Fragebogen zum Antragsformular
    • Aktueller Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gem. § 51 BRAO (Original) bzw. gem. § 59j BRAO (Original).
       

    Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
     

    Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Kosten des Verfahrens betragen:

    • Rechtsanwaltskammer Kassel:
    • 77,00 Euro  (RA/RAin)
    • 384,00 Euro (RA-GmbH, RA-AG)
    • Rechtsanwaltskammer Frankfurt:
    • 60,00 Euro  (RA/RAin)
    • 150,00 Euro (RA-GmbH, RA-AG)
       

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 02.12.2019

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Berufsanerkennung, Juristin, Rechtsanwältin, Advokat, Rechtsanwaltskammer, Berufsrecht, Rechtsanwalt, Anerkennung, Jurist

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English