Aufnahme einer Kanzlei in eine Rechtsanwaltskammer nach Verlegung des Sitzes aus dem Bezirk einer anderen Rechtsanwaltskammer

    Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer nach Kanzleisitzverlegung

    Beschreibung

    Wenn Sie zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sind und Ihren Kanzleisitz in einen anderen Kammerbezirk verlegen, muss bei der dort zuständigen Rechtsanwaltskammer ein Antrag auf Aufnahme gestellt werden.

    Gleiches gilt, wenn eine Rechtsanwalts-GmbH ( RA-GmbH) oder Rechtsanwalts-AG (RA-AG) ihren Sitz verlegt.
     

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

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    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2018 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Heydecke, Martin)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    an die für Ihren Kanzleisitz zuständige Rechtsanwaltskammer.
    Ferner ist die bisher zuständige Rechtsanwaltskammer über die Kanzleisitzverlegung zu informieren.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
     

    Ansprechpartner

    Für Abtsteinach wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • ­ Ausgefülltes Antragsformular
    • ­ Fragebogen zum Antragsformular
    • ­ Aktueller Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gem. § 51 BRAO (Original) bzw. gem. § 59j BRAO (Original).
       

    Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
     

    Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Kosten des Verfahrens betragen:

    • Rechtsanwaltskammer Kassel:
    • 77,00 Euro  (RA/RAin)
    • 384,00 Euro (RA-GmbH, RA-AG)
    • Rechtsanwaltskammer Frankfurt:
    • 60,00 Euro  (RA/RAin)
    • 150,00 Euro (RA-GmbH, RA-AG)
       

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 02.12.2019

    Version

    Technisch erstellt am 22.03.2011 (von: Annemarie Sinner)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Rechtsanwältin, Jurist, Berufsrecht, Juristin, Advokat, Rechtsanwalt, Anerkennung, Berufsanerkennung, Rechtsanwaltskammer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)