Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer nach Kanzleisitzverlegung
Beschreibung
Wenn Sie zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sind und Ihren Kanzleisitz in einen anderen Kammerbezirk verlegen, muss bei der dort zuständigen Rechtsanwaltskammer ein Antrag auf Aufnahme gestellt werden.
Gleiches gilt, wenn eine Rechtsanwalts-GmbH ( RA-GmbH) oder Rechtsanwalts-AG (RA-AG) ihren Sitz verlegt.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
an die für Ihren Kanzleisitz zuständige Rechtsanwaltskammer.
Ferner ist die bisher zuständige Rechtsanwaltskammer über die Kanzleisitzverlegung zu informieren.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
Ansprechpartner
Für Kreis Bergstraße (Hessen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular
- Fragebogen zum Antragsformular
- Aktueller Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gem. § 51 BRAO (Original) bzw. gem. § 59j BRAO (Original).
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Kosten des Verfahrens betragen:
- Rechtsanwaltskammer Kassel:
- 77,00 Euro (RA/RAin)
- 384,00 Euro (RA-GmbH, RA-AG)
- Rechtsanwaltskammer Frankfurt:
- 60,00 Euro (RA/RAin)
- 150,00 Euro (RA-GmbH, RA-AG)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 02.12.2019
Stichwörter
Rechtsanwältin, Jurist, Berufsrecht, Juristin, Advokat, Rechtsanwalt, Anerkennung, Berufsanerkennung, Rechtsanwaltskammer