Eignung als sachverständige Stelle laut Heizkostenverordnung Bestätigung

    Eignung als sachverständige Stelle laut Heizkostenverordnung, Nachweis

    Beschreibung

    Heizkostenverteiler zur Erfassung des anteiligen Wärmeverbrauchs dürfen nur verwendet werden, wenn sie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen oder ihre Eignung auf andere Weise nachgewiesen wurde. Für die Prüfung und Bestätigung der Eignung der Bauarten von Verteilern sind sachverständige Stellen zuständig.

    Als sachverständige Stellen können natürliche und juristische Personen tätig sein, deren Eignung als sachverständige Stelle behördlich bestätigt wird. Diese Bestätigung müssen Sie beantragen und Ihre Eignung nachweisen.
     

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

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    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2018 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Heydecke, Martin)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    an die Hessische Eichdirektion

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben und Nachweis über die geeignete räumliche Unterbringung und die technische Ausstattung der sachverständigen Stelle nach den Anforderungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
    • Nachweis der Fachkunde, Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit, das heißt, neutrale und objektive Prüftätigkeit, wirtschaftliche Unabhängigkeit der Leitung und des Personals
    • Angaben zur Art der zu begutachtenden Heizkostenverteiler
    • Nachweis über die erforderlichen Mittel für die Unterhaltung und den ordnungsgemäßen Betrieb der sachverständigen Stelle  

    HINWEIS: Die zuständige Stelle kann darüber hinaus weitere Angaben und Unterlagen verlangen, soweit es für die Beurteilung der Bestätigungsvoraussetzungen erforderlich ist. Erkundigen Sie sich diesbezüglich direkt bei der zuständigen Stelle.

    Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
     

    Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Bestätigung der Eignung als sachverständige Stelle müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einbringen.

    Diese prüft in Zusammenarbeit mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt Ihre Eignung und stellt gegebenenfalls einen Bescheid über die nachgewiesene Eignung aus.
     

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Arbeitsaufwand.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 14.03.2011 (von: Annemarie Sinner)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Eichwesen, Heizkostenverordnung, Messwesen, Eichdirektion, Nachweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)