Liste der Nachweisberechtigten für bautechnische Nachweise EintragungOnline erledigen

    Nachweisberechtigte für bautechnische Nachweise eintragen lassen

    Wenn Sie Ingenieur sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Nachweisberechtigter der Fachrichtungen Standsicherheit, Wärmeschutz, Schallschutz, vorbeugenden Brandschutz werden.

    Beschreibung

    Nachweisberechtigte sind Personen, insbesondere Architekten und Bauingenieure, die aufgrund ihrer Berufserfahrung und Referenzen in die besonderen Listen der Nachweisberechtigten nach der Hessischen Bauordnung - HBO - sowohl bei der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen - AKH - als auch bei der Ingenieurkammer des Landes Hessen -IngKH - eingetragen werden.

    Die Nachweisberechtigten werden für die jeweiligen Fachrichtungen entsprechend der Nachweisberechtigtenverordnung (NBVO) anerkannt. 
     

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Ingenierukammer Hessen (IngKH).

    Ansprechpartner

    Ingenieurkammer Hessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Abraham-Lincoln-Straße 44

    65189 Wiesbaden

    (Anschrift und Besucheranschrift sind identisch.)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: - Do: 09:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 09:00 bis 15:00 Uhr
    Bei einer persönlichen Vorstellung wird um eine Terminabsprache gebeten

    Kontakt

    Telefon: +49 611 97457-0

    Telefax: +49 611 97457-29

    E-Mail: info@ingkh.de

    Kontaktperson

    • Frau Laura Roos (Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur"/"Ingeneurin")

    Internet

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer bitten wir, den Haupteingang Gustav-Stresemann-Ring, zu benutzen.

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bierstadter Straße 2

    65189 Wiesbaden

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: - Fr: 09:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 611 1738-0

    Telefax: +49 611 1738-40

    E-Mail: info@akh.de

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Antrag auf Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten für bautechnische Nachweise nach der Hessischen Bauordnung für Architekten und Ingenieure sowie aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung Gleichgestellten stellen:

    • Antragsformular
    • Datenbogen
    • Erklärungsbogen
    • Einwilligung in die Verwendung personenbezogener Daten
    • Berufshaftpflichtversicherung
    • Freistellungsbescheinigung des Arbeitgebers/Dienstherrn
    • Ergänzende Erklärung zur Unabhängigkeit (für Angestellte)
    • Nachweis eines abgeschlossenen Ingenieurstudiums
    • Nachweise über die fachliche Eignung, durch mindestens eine dreijährige spezielle Berufserfahrung in dem/den beantragten Fachgebiet/en durch Vorlage von drei Projekten, die nicht älter als sechs Jahre sein dürfen inkl. zugehörigem Fachbogen

    Voraussetzungen

    Sie müssen den Nachweis eines abgeschlossenen Ingenieurstudiums erbringen. 

    Sie müssen nach Ihrem Berufsabschluss über die praktische, mindestens dreijährige spezielle Berufserfahrung in dem/den beantragten Fachgebiet/en erbringen.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 2 NBVO - Nachweisberechtigte für Standsicherheit
    • § 3 NBVO - Nachweisberechtigte für vorbeugenden Brandschutz
    • § 4 NBVO - Nachweisberechtigte für Schall- und Wärmeschutz

    Rechtsbehelf

    Sie können Widerspruch einlegen.

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie Ihren Antrag auf Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigte gestellt haben, werden Ihre Unterlagen formell und fachlich geprüft. Nach erfolgter positiver Prüfung erhalten Sie Ihre Eintragungsurkunde für die beantragte Fachrichtung. 

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 3 Monate (Das Verfahren kann bei Nachforderungen von Unterlagen oder Durchführung eines Fachgesprächs entsprechend länger dauern. Es besteht eine gesetzliche Bearbeitungsfrist von 6 Monaten)

    Kosten

    Hierbei handelt es sich um die wiederkehrend zu zahlende Jahresgebühr.: Verwaltungsgebühr ab 50.00 EUR bis 125.00 EUR

    Hierbei handelt es sich um eine einmalig zu zahlende Verfahrensgebühr.: Verwaltungsgebühr ab 106.00 EUR bis 265.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ein Antrag kann zurückgezogen werden, mit Erstattung eines Teilbetrags der Verfahrensgebühr.

    Bei Ablehnung des Antrags kann dieser in einem nicht festgelegten gesetzlichen Zeitrahmen, in dem u.a. Erfahrungen des Antragstellers auf dem jeweiligen Fachgebiet gesammelt werden können, neu gestellt werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 06.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Stichwörter

    Wärmeschutz, Schallschutz, Nachweisberechtigung, Brandschutz, Standsicherheit

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de