Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen in Gesundheitsdienstberufen Feststellung

    Gesundheitsfachberufe - Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

    Beschreibung

    Das Regierungspräsidium Darmstadt ist in Hessen für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung (staatliche Anerkennung) aufgrund einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf zuständig. Voraussetzung ist, dass die antragstellende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Hessen hat oder zumindest der Beruf in Hessen ausgeübt werden soll. Für diese zuständigkeitsbegründenden Tatsachen werden glaubhafte Nachweise benötigt.

    Zu den Gesundheitsfachberufen, für die beim Regierungspräsidium Darmstadt die staatliche Anerkennung beantragt werden kann, zählen folgende Berufe:

    • Altenpfleger/in
    • Altenpflegehelfer/in
    • Desinfektor/in
    • Diätassistent/in
    • Ergotherapeut/in
    • Gesundheitsaufseher/in
    • Gesundheits- und Krankenpfleger/in (Krankenschwester/Krankenpfleger)
    • Gesundheits- und Kinderkrankenkrankenpfleger/in
    • Krankenpflegehelfer/in
    • Logopädin/ Logopäde
    • Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in
    • Medizinische/r Dokumentar/in
    • Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in
    • Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in
    • Medizinisch-technische/r Assistent/in für Funktionsdiagnostik
    • Notfallsanitäter/in
    • Orthoptist/in
    • Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in
    • Physiotherapeut/in
    • Podologin/ Podologe

    Online-Dienst

    Antrag auf staatliche Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation in einem Pflege- oder Gesundheitsfachberuf

    ID: L100001_370087971

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

    Ansprechpartner

    Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 120142

    64238 Darmstadt

    (Zentrale Postanschrift)

    Hausanschrift

    Heinrich-Hertz-Str. 5

    64295 Darmstadt

    (Zentrale Hausanschrift)

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    In jedem Fall sind folgende Unterlagen einzureichen:

    • Antrag
    • Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes über den Hauptwohnsitz in Hessen oder Nachweise, dass der Beruf in Hessen ausgeübt werden soll.
    • standesamtliches Dokument über Namensführung, Geburtsort und Geburtsdatum (z.B. Geburts-/Heiratsurkunde, Auszug aus dem Familienbuch), ggf. mit deutscher Übersetzung
    • Ausweisdokument (z.B. Personalausweises oder Reisepasses)
    • Lebenslauf in deutscher Sprache mit genauen Angaben über Schulbildung, Berufsausbildung und bisherige Tätigkeiten
    • Ausbildungsnachweis über die abgeschlossene Ausbildung in der Landessprache und in deutscher Übersetzung
    • Sprachzertifikat zum Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse

    Bei Ausbildungen, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes absolviert wurden, ist darüber hinaus immer folgender Nachweis vorzulegen:

    Nachweis der Ausbildungsstätte über den Inhalt und Umfang der dort absolvierten Berufsausbildung (Art und Umfang (Stunden) der Unterrichtsfächer, Art und Umfang der praktischen Ausbildung) in der Landessprache und in deutscher Übersetzung

    Je nach Beruf oder Herkunftsland sind darüber hinaus weitere Nachweise erforderlich. Weitere Informationen sowie Formulare finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt:

    Kosten

    200,00 Euro für die Erlaubniserteilung (Ausnahmen: siehe Links "Weitere Informationen und Formulare" unter dem Punkt "Welche Unterlagen werden benötigt?")

    Ggf. können weitere Kosten hinzukommen, sofern die staatliche Anerkennung nicht direkt erteilt werden kann, sondern eine Kenntnisprüfung/Eignungsprüfung oder eine Anpassungsmaßnahme erforderlich ist. Diese Kosten werden direkt von den Schulen, die die Prüfungen durchführen erhoben und variieren je nach Umfang der Prüfung.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 12.08.2019

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse, Gesundheitsfachberufe, Gesundheitswesen, Medizinische Assistenzberufe, Zeugnis, Medizinalfachberufe, Heilhilfsberufe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de