Gewerberegisterauszug Übermittlung
    99052001055000

    Gewerberegister, Auskunft

    Beschreibung

    Das Gewerberegister ein Verzeichnis der örtlichen Gewerbebetriebe wird von den Kommunalverwaltungen geführt. Für die An-, Um- und Abmeldung eines Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle besteht Anzeigepflicht.
    Die Übermittlung der einfachen Auskunft beinhaltet die 3 Grunddaten Name/Firma, Anschrift und Tätigkeit des Gewerbetreibenden und wird auf Anfrage ohne weitere Prüfungen übermittelt.

    An nichtöffentliche Stellen (z.B. Privatpersonen) können erweiterte Auskunftsdaten, wie private Wohnanschrift, Geburtsdatum, Tätigkeitsbeginn und ggf. -ende, unter der Voraussetzung übermittelt werden, dass der Auskunftsbegehrende ein rechtliches Interesse glaubhaft macht (§ 14 Abs. 8 GewO). Bei der Glaubhaftmachung wird neben dem schlüssigen Vortrag des Auskunftsbegehrenden (Angaben warum erweiterte Daten z.B. Wohnanschrift benötigt werden usw.) noch die Vorlage einschlägiger Dokumente (z.B. Kaufvertrag, Mahnung) verlangt.
     

    Online-Dienst

    Gewerberegisterauszug

    ID: L100001_382664051

    Beschreibung

    Das Gewerberegister, ein Verzeichnis der örtlichen Gewerbebetriebe, wird von den Kommunalverwaltungen geführt. Bei der Auskunft aus dem Gewerberegister wird zwischen einer einfachen oder einer erweiterten Auskunft unterschieden und die antragstellende Person erhält einen Auszug aus dem Gewerberegister.

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    Version

    Technisch erstellt am 04.11.2022

    Technisch geändert am 04.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich bitte an die Gemeinde-/Stadtverwaltung am Sitz des Gewerbebetriebes

    Ansprechpartner

    Gemeinde Poppenhausen - Allgemeine Sicherheit und Ordnung, Verkehrsüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Von-Steinrück-Platz 1

    36163 Poppenhausen (Wasserkuppe)

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr
    Montag 13:30 - 16:30 Uhr
    Dienstag 13:30 - 17:30 Uhr
    Mittwoch bis Donnerstag 13:30 - 16:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06658 9600-14

    Telefon Festnetz: 06658 9600-15

    Fax: 06658 9600-22

    E-Mail: ordnungsamt@poppenhausen-wasserkuppe.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr für die Auskunft aus dem Gewerberegister beträgt in der Regel zwischen 10,00 Euro und 30,50 Euro; soweit Nachforschungen durch den Außendienst erforderlich werden, bemisst sich die Gebührenhöhe nach dem Zeitaufwand.
    Bei Auskünften über einen bestimmbaren Personenkreis, der sog. Gruppenauskunft, beträgt die Gebühr in der Regel je Person zwischen 7,50 Euro - 15,00 Euro, mindestens allerdings 76,50 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Es genießt als solches keinen öffentlichen Glauben wie etwa das Handelsregister.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 19.01.2011

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Gewerberegisterauskunft, Auskunft Gewerberegister, Ummelden, anmelden, Gewerbe, Gewerberegister, Anzeigepflichten, Abmelden, Register (Gewerbe)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019