Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung für Selbstständige, die ein Studium abgeschlossen haben oder die Wissenschaftler und Forscher waren
Sie können unter erleichterten Bedingungen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erhalten, wenn Sie in Deutschland erfolgreich ein Studium abgeschlossen haben oder eine Aufenthaltserlaubnis als Forscher oder Wissenschaftler besitzen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung im Bundesgebiet erfolgreich abgeschlossen haben oder eine Aufenthaltserlaubnis als Forscher oder Wissenschaftler besitzen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit beantragen.
Voraussetzung für Hochschulabsolventen ist der erfolgreiche Abschluss des Studiums, das zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit befähigt. Ihre beabsichtigte selbständige Tätigkeit muss also in einem Zusammenhang mit den Kenntnissen stehen, die Sie in der Hochschulausbildung erworben haben.
Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis als Forscher oder Wissenschaftler sind, muss die angestrebte selbstständige Tätigkeit einen Zusammenhang mit Ihrer bisherigen Tätigkeit als Forscher oder Wissenschaftler erkennen lassen.
Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird längstens für drei Jahre erteilt und kann verlängert werden.
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zuständige Stelle
Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.
Zuständigkeit
Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.
Ansprechpartner
Gemeinde Guxhagen - Pass- und Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Guxhagen
Linien:- Bus: Linie Linie 17,17E, 56, 446, 436 u.448 (AST-Verkehr)
- Regionalbahn: Linie R5 + RT 5 - Kassel - Melsungen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 11 19
34299 Guxhagen
Öffnungszeiten
- Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
- Di. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Mi. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
- Fr. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Kerstin Manns (Sachbearbeiterin)
Frau Lena Kurreik (Sachbearbeitung)
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung, Bargeldzahlung
Bankverbindung
Gemeindekasse Guxhagen
Empfänger: Gemeindekasse Guxhagen
IBAN: DE21 5206 2601 0006 4370 52
BIC: GENODEF1HRV
Bankinstitut: VR PartnerBank eG
Gemeinde Guxhagen
Empfänger: Gemeinde Guxhagen
IBAN: DE42 5205 2154 0042 2250 52
BIC: HELADEF1MEG
Bankinstitut: Kreissparkasse Schwalm-Eder
Weitere Informationen
Sprechstunden im Bürgerservice
Im Bereich unseres Bürgerservices wird mit Terminvergaben gearbeitet.
Wir bieten nur noch montags eine offene Sprechzeit, ohne vorherige Terminvereinbarung, an.
Wir sind für Sie da:
Mo. 8:00 Uhr – 12:00 Uhr offene Sprechzeit
Mo. 13:30 Uhr – 15:30 Uhr offene Sprechzeit
Di. – Fr. 8:00 Uhr – 12:00 Uhr Terminsprechzeit
Do 14.00 Uhr – 17.30 Uhr Terminsprechzeit
Zusätzlich besteht die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme im Bürgerservice.
Hier geht´s zur Terminvereinbarung Terminvergabe
Bezahlmöglichkeiten: Some(Barzahlung), Some(SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA..))
Schwalm - Eder - Kreis - 30.3 - Ausländer- und Personenstandswesen
Beschreibung
Raum 115
Gebäude 1
Straße: Hans-Scholl-Straße 1
PLZ/Ort: 34576 Homberg (Efze)
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag:
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05681 775-7731
Kontaktperson
Frau Heike Ströhler
Telefon Festnetz: 05681 775-3033
Frau Julia Mertens
Telefon Festnetz: 05681 775-3037
Frau Doris Dorfschäfer
Telefon Festnetz: 05681 775-3038
Frau Brigitte Staufenberg
Telefon Festnetz: 05681 775-3020
Frau Silvia Decher-Flocken
Telefon Festnetz: 05681 775-3032
Herr Gerald Knab
Telefon Festnetz: 05681 775-3030
Frau Anette Görner
Telefon Festnetz: 05681 775-3043
Herr Paul Kuntze
Telefon Festnetz: 05681 775-3049
Frau Elisabeth Hauck
Telefon Festnetz: 05681 775-3045
Frau Anja Reime
Telefon Festnetz: 05681 775-3052
E-Mail: anja.reime@schwalm-eder-kreis.de
Herr Marc Koller
Telefon Festnetz: 05681 775-3051
Herr Jörg Dreytza
Telefon Festnetz: 05681 775-3041
Herr Simon Jung
Telefon Festnetz: 05681 775-3040
E-Mail: Simon.Jung@schwalm-eder-kreis.de
Frau Cornelia Jakob
Telefon Festnetz: 05681 775-3031
Herr Melih Uludag
Telefon Festnetz: 05681 775-3046
erforderliche Unterlagen
- Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
- Visum, sofern dies für die Einreise erforderlich war
- Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
- Bei Hochschulabsolventen: Nachweis über den Abschluss an einer staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung in Deutschland
- Bei Wissenschaftlern und Forschern: bisheriger Arbeitsvertrag
- Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel Eigenkapital, Sperrkonto, Verpflichtungserklärung)
- Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
- Aktuelle Meldebescheinigung
- Nach Vollendung des 45. Lebensjahres: Nachweis über die angemessene Altersvorsorge (zum Beispiel Nachweise über eigenes Vermögen, erworbene Rentenanwartschaften, Betriebsvermögen)
Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Voraussetzungen
- Sie besitzen ein anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz) und sofern dies für die Einreise erforderlich war - ein zweckentsprechendes Visum.
- Sie wollen eine selbstständige, freiberufliche Tätigkeit in Deutschland ausüben.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
- Wenn Sie das 45. Lebensjahr vollendet haben: Sie können eine angemessene Alterssicherung nachweisen.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde
- Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
Verfahrensablauf
- Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der Online-Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
- Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
- Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eATKarte) Ihre Fingerabdrücke genommen. Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der eAT-Karte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Stelle abholen. Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
- Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
Dauer: maximal 3 Jahre
Bemerkung: Spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.
Bearbeitungsdauer
Dauer: ca. 8 Wochen
Bemerkung: Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.
Kosten
Gebühr 100.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise (Besonderheiten)
- Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis steht im Ermessen der Ausländerbehörde.
- Selbstständige Tätigkeit ist jede selbstständige, erlaubte, auf Gewinnerzielung und auf eine gewisse Dauer angelegte Tätigkeit, sofern es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt.
- Wissenschaftler sind Personen, die dem Wissenschaftsbetrieb angehören, also im Wesentlichen das wissenschaftliche Personal von Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Forscher unterfallen auch dem Begriff des Wissenschaftlers.
- Inhaber der Aufenthaltserlaubnis können schon nach dreijähriger erfolgreicher Selbstständigkeit unter erleichterten Bedingungen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) erhalten.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.12.2022
Stichwörter
Selbstständigkeit, Hochschulausbildung, Wissenschaftler, Angemessene Altersvorsorge, Arbeit, Akademiker/in, Hochschulabschluss, Beruf, Freiberufliche Tätigkeit, Aufenthaltstitel, Universitätsabschluss, Absolventen deutscher Hochschulen, Selbstständige Tätigkeit, Beschäftigung, Freiberufler, Aufenthaltsrecht, Erwerbstätigkeit, Job, Einwanderung, Forscher