• Pfungstadt (Landkreis Darmstadt-Dieburg, Hessen)
Sachverständige für Schäden an Gebäuden Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Sachverständige für Schäden an Gebäuden, öffentliche Bestellung und Vereidigung

Beschreibung

Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen bestellt Sachverständige in den 3 Bereichen

  • Schäden an Gebäuden
  • Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken
  • bautechnischer Brand- und Explosionsschutz

Es können nur solche Personen öffentlich bestellt und vereidigt werden, die Mitglied der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen sind, sowie ihre besondere fachliche Qualifikation auf dem jeweiligen Sachgebiet nachgewiesen haben und ihre Gutachten wirtschaftlich unabhängig erstellen können.
 

Zuständigkeit

An die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

Ansprechpartner

Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen

Adresse

Hausanschrift

Bierstadter Straße 2

65189 Wiesbaden

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Mo: - Fr: 09:00 - 18:00 Uhr

Kontakt

Version

Technisch geändert am 10.01.2023

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

Es ist ein förmlicher schriftlicher Antrag in Papierform bei der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen zu stellen. Nachzuweisen ist eine vorausgegangene mehrjährige berufliche Erfahrung in dem Sachgebiet, in dem der Antragsteller öffentlich bestellt und vereidigt werden will. Gutachten oder gleichwertige fachliche Ausarbeitungen, die die vorhandene Sachkunde beurteilen lassen, sind vorzulegen. Der eigentliche Sachkundenachweis findet in der Regel anhand einer schriftlichen und mündlichen Prüfung statt. Beizubringen sind folgende Unterlagen:

  • Antrag
  • Liste der Gutachten
  • 5 selbst erstellte Gutachten in 4-facher Ausfertigung
  • Lebenslauf / Beruflicher Werdegang
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
  • 2 Passfotos
  • Anschriften zweier Referenzpersonen
     

Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Die Gebühren richten sich nach dem Umfang des mehrstufigen Verfahrens und sind in einer eigenen Kostenordnung niedergelegt.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Version

Technisch erstellt am 14.09.2010

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Sachverständige, Städtebauarchitekt, Sachverständiger, Architektenkammer, AK Hessen, Bausachverständige, AKH, Stadtplanerkammer, Stadtplaner, Landschaftsarchitekt, Innenarchitekt, Architekt

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019