• Bad Orb (Landkreis Main-Kinzig-Kreis, Hessen)
Architektenliste Eintragung deutsche Kapitalgesellschaft

Erklärung der Unbedenklichkeit bei Berufsgesellschaften nach dem Hessischen Architekten- und Stadtplanergesetz (bei Gründung, Umfirmierung und Gesellschafterwechsel)

Beschreibung

Wird eine Gesellschaft gegründet oder umbenannt, deren Gesellschaftsname die gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen Architekt, Landschaftsarchitekt, Innenarchitekt, Stadtplaner oder Städtebauarchitekt oder eine davon abgeleitete Bezeichnung oder Wortbildung enthält (=Berufsgesellschaft), ist  eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Kammer gegenüber dem Partnerschafts- oder Handelsregister erforderlich.

Die Architekten- und Stadtplanerkammer prüft anhand des Gesellschaftsvertrages, der Gesellschafterliste und des Berufshaftpflichtversicherungsnachweises, ob die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem Hessischen Architekten- und Stadtplanergesetz eingehalten wurden. Liegen die Voraussetzungen vor, stellt die Kammer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus und schickt diese an das zuständige Partnerschafts- oder Handelsregister.

Mit Eintragung in das Partnerschafts – oder Handelsregister wird die Berufsgesellschaft in das Berufsverzeichnis der Berufsgesellschaften der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen eingetragen und eigenständiges Mitglied der Kammer.
 

Zuständigkeit

An die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen

Ansprechpartner

Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen

Adresse

Hausanschrift

Bierstadter Straße 2

65189 Wiesbaden

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Mo: - Fr: 09:00 - 18:00 Uhr

Kontakt

Version

Technisch geändert am 10.01.2023

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

Hierzu sind der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen je nach Gesellschaftsform folgende Unterlagen einzureichen:

  1. Partnerschaftsgesellschaft:
    •  Gesellschaftsvertrag
  2. Kapitalgesellschaft
    • Gesellschaftsvertrag in öffentlich beglaubigter Form (Der Gesellschaftsvertrag muss die in § 6 Abs. 2 HASG aufgezählten Regelungen enthalten
    • Gesellschafterliste
    • Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung für die Gesellschaft
    • Nachweis über die Anmeldung zum Handelsregister

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Für die Bearbeitung eines Antrages auf Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Ersteintragung in das Partnerschafts- oder Handelsregister wird eine Gebühr erhoben von

  • 130,00 Euro bei Partnerschaftsgesellschaften
  • 300,00 Euro (bis 600,00 Euro bei erhöhtem Aufwand) bei Kapitalgesellschaften
     

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Version

Technisch erstellt am 13.09.2010

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Partnerschaftsregister, AKH, Architektenkammer, AK Hessen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019