Jugendleiter/innen-Card in Hessen (Juleica)
Beschreibung
Die Juleica kann jede/r erhalten, die/der als Jugendleiterin oder Jugendleiter in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit bei einem dem Hessischen Jugendring angehörigen Jugendverband, für einen nach § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetz anerkannten Träger der freien Jugendhilfe oder für einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe tätig ist.
Hinweise für Wetteraukreis: Jugendleiter/innen - Card
Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.
Online-Dienst
Juleica-Antrag (Wetteraukreis)
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
In Hessen kann die Juleica seit dem 01.12.2009 ausschließlich über ein Online-Portal (www.juleica.de) beantragt werden. Die Jugendleiterin / der Jugendleiter füllt das Online-Formular aus und wählt hierbei den Träger aus, für den sie / er (ehrenamtlich) tätig ist. Die Zuordnung zu dem für die Vergabe der Juleica zuständigen Jugendamt erfolgt im System automatisch.
Ansprechpartner
Wetteraukreis - Jugendarbeit und Jugendgerichtshilfe
Adresse
Postanschrift
Postfach 10 06 61
61146 Friedberg (Hessen)
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 16:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 16:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 16:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06031 83-3311
Telefon: 06031 83-3319(Jugendgerichtshilfe)
Telefax: 06031 83-913319
E-Mail: Jugendarbeit@wetteraukreis.de
Internet
Stichwörter
Jugendberufshilfe, Jugendbildungswerk, Jugendförderung, Jugendschutz, Schulsozialarbeit
erforderliche Unterlagen
Ein elektronisches Passfoto. Dieses ist dem Online-Antrag in der vorgegebenen Form beizufügen.
Das Online-Antragsverfahren sieht ansonsten keine Möglichkeit vor, dem Antrag Bescheinigungen bzw. Nachweise in elektronischer Form beizufügen. Diese sind bei Nachfragen entsprechend der Richtlinie dem freien bzw. öffentlichen Träger in geeigneter Art und Weise zur Verfügung zu stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Grundsätzlich sind bei der Antragsstellung keine Fristen zu beachten.
Wird ein Folgeantrag gestellt, muss dieser innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Ablauf der Card erfolgen.
Kosten
Die Ausgabe der Jugendleiter-Card dient dem gesetzlichen Auftrag zur Unterstützung ehrenamtlicher Tätigkeit (§ 73 SGB VIII) und liegt somit im öffentlichen Interesse. Für die Ausstellung wird daher keine Gebühr erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Jugendleiterinnen-Card, Aufwendungen Betreuer, Ausweis, Ehrenamt, Betreuer, Bürgerschaftliches Engagement, Vereinsarbeit, Juleica, Jugendarbeit, Jugendleiter-Card, Freiwilligenarbeit, freiwilliges öffentliches Amt, Jugendleiterkarte