Jugendleitercard Ausstellung

    Jugendleiter/innen-Card in Hessen (Juleica)

    Beschreibung

    Die Juleica kann jede/r erhalten, die/der als Jugendleiterin oder Jugendleiter in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit bei einem dem Hessischen Jugendring angehörigen Jugendverband, für einen nach § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetz anerkannten Träger der freien Jugendhilfe oder für einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe tätig ist.

    Hinweise für Wetteraukreis: Jugendleiter/innen - Card

    Jugendleiter/innen - Card

    Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.

    Online-Dienst

    Juleica-Antrag (Wetteraukreis)

    ID: L100001_386105515

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    In Hessen kann die Juleica seit dem 01.12.2009 ausschließlich über ein Online-Portal (www.juleica.de) beantragt werden. Die Jugendleiterin / der Jugendleiter füllt das Online-Formular aus und wählt hierbei den Träger aus, für den sie / er (ehrenamtlich) tätig ist. Die Zuordnung zu dem für die Vergabe der Juleica zuständigen Jugendamt erfolgt im System automatisch.

    Ansprechpartner

    Wetteraukreis - Jugendarbeit und Jugendgerichtshilfe

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 10 06 61

    61146 Friedberg (Hessen)

    Hausanschrift

    Leonhardstraße 7

    61169 Friedberg (Hessen)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag           07:30 – 16:00 Uhr

    Dienstag         07:30 – 16:00 Uhr

    Mittwoch        07:30 – 16:00 Uhr

    Donnerstag     07:30 – 16:00 Uhr

    Freitag            07:30 – 12:30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    Jugendberufshilfe, Jugendbildungswerk, Jugendförderung, Jugendschutz, Schulsozialarbeit

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Ein elektronisches Passfoto. Dieses ist dem Online-Antrag in der vorgegebenen Form beizufügen.

    Das Online-Antragsverfahren sieht ansonsten keine Möglichkeit vor, dem Antrag Bescheinigungen bzw. Nachweise in elektronischer Form beizufügen. Diese sind bei Nachfragen entsprechend der Richtlinie dem freien bzw. öffentlichen Träger in geeigneter Art und Weise zur Verfügung zu stellen.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Grundsätzlich sind bei der Antragsstellung keine Fristen zu beachten.
    Wird ein Folgeantrag gestellt, muss dieser innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Ablauf der Card erfolgen.
     

    Kosten

    Die Ausgabe der Jugendleiter-Card dient dem gesetzlichen Auftrag zur Unterstützung ehrenamtlicher Tätigkeit (§ 73 SGB VIII) und liegt somit im öffentlichen Interesse. Für die Ausstellung wird daher keine Gebühr erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Jugendleiterinnen-Card, Aufwendungen Betreuer, Ausweis, Ehrenamt, Betreuer, Bürgerschaftliches Engagement, Vereinsarbeit, Juleica, Jugendarbeit, Jugendleiter-Card, Freiwilligenarbeit, freiwilliges öffentliches Amt, Jugendleiterkarte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English