Jugendleitercard Ausstellung
    99068011012000

    Jugendleiter/innen-Card in Hessen (Juleica)

    Beschreibung

    Die Juleica kann jede/r erhalten, die/der als Jugendleiterin oder Jugendleiter in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit bei einem dem Hessischen Jugendring angehörigen Jugendverband, für einen nach § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetz anerkannten Träger der freien Jugendhilfe oder für einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe tätig ist.

    Online-Dienst

    Juleica-Antrag

    ID: L100001_414030731

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2024

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    Zuständigkeit

    In Hessen kann die Juleica seit dem 01.12.2009 ausschließlich über ein Online-Portal (www.juleica.de) beantragt werden. Die Jugendleiterin / der Jugendleiter füllt das Online-Formular aus und wählt hierbei den Träger aus, für den sie / er (ehrenamtlich) tätig ist. Die Zuordnung zu dem für die Vergabe der Juleica zuständigen Jugendamt erfolgt im System automatisch.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Odenwaldkreis - Kinder- und Jugendförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Michelstädter Str. 12

    64711 Erbach

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Relystraße 20

    64720 Michelstadt

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 15.10.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ein elektronisches Passfoto. Dieses ist dem Online-Antrag in der vorgegebenen Form beizufügen.

    Das Online-Antragsverfahren sieht ansonsten keine Möglichkeit vor, dem Antrag Bescheinigungen bzw. Nachweise in elektronischer Form beizufügen. Diese sind bei Nachfragen entsprechend der Richtlinie dem freien bzw. öffentlichen Träger in geeigneter Art und Weise zur Verfügung zu stellen.
     

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Grundsätzlich sind bei der Antragsstellung keine Fristen zu beachten.
    Wird ein Folgeantrag gestellt, muss dieser innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Ablauf der Card erfolgen.
     

    Kosten

    Die Ausgabe der Jugendleiter-Card dient dem gesetzlichen Auftrag zur Unterstützung ehrenamtlicher Tätigkeit (§ 73 SGB VIII) und liegt somit im öffentlichen Interesse. Für die Ausstellung wird daher keine Gebühr erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 06.08.2010

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Ehrenamt, Jugendleiterinnen-Card, Jugendleiterkarte, Jugendarbeit, Aufwendungen Betreuer, Bürgerschaftliches Engagement, Vereinsarbeit, freiwilliges öffentliches Amt, Betreuer, Jugendleiter-Card, Ausweis, Freiwilligenarbeit, Juleica

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019