• Cornberg (Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Hessen)
Pharmaberater Anerkennung

Pharmaberater, Anerkennung

Beschreibung

Pharmazeutische Unternehmer dürfen gemäß § 75 Arzneimittelgesetz (AMG) nur Personen mit entsprechender Sachkenntnis beauftragen, hauptberuflich Angehörige von Heilberufen aufzusuchen, um diese über Arzneimittel fachlich zu informieren (Pharmaberater).
Die Sachkenntnis besitzen

  1. Apotheker oder Personen mit einem Zeugnis über eine nach abgeschlossenem Hochschulstudium der Pharmazie, der Chemie, der Biologie, der Human- oder der Veterinärmedizin abgelegte Prüfung,
  2. Apothekerassistenten sowie Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als technische Assistenten in der Pharmazie, der Chemie, der Biologie, der Human- oder Veterinärmedizin,
  3. Pharmareferenten.

Die zuständige Behörde kann gemäß § 75 Abs. 3 AMG eine abgelegte Prüfung oder abgeschlossene Ausbildung als ausreichend anerkennen, die einer der Ausbildungen der genannten Personen mindestens gleichwertig ist.
 

Online-Dienst

Antrag auf Anerkennung als Pharmaberaterin / Pharmaberater

ID: L100001_385639085

Beschreibung

Pharmazeutische Unternehmer dürfen gem. § 75 Arzneimittelgesetz (AMG) nur Personen mit entsprechender Sachkenntnis beauftragen, hauptberuflich Angehörige von Heilberufen aufzusuchen, um diese über Arzneimittel fachlich zu informieren (Pharmaberater). Mit diesem Onlineantrag können Sie die Anerkennung zum Pharmaberater beantragen.

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Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 06.02.2023

Technisch geändert am 10.02.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

zuständige Stelle

Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Ansprechpartner

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung V Pharmazie

Adresse

Postanschrift

Postfach 120142

64238 Darmstadt

(Zentrale Postanschrift)

Hausanschrift

Heinrich-Hertz-Str. 5

64295 Darmstadt

(Zentrale Hausanschrift)

Kontakt

Internet

Version

Technisch geändert am 03.03.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

formloser Antrag, Nachweise über die abgelegte Prüfung oder abgeschlossene Ausbildung

Hinweise (Besonderheiten)

Die Bescheinigung über die Sachkenntnis nach § 75 AMG ist kostenpflichtig (150,00 Euro).

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Version

Technisch erstellt am 06.07.2010

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Pharmareferent, Arznei, Ärztebesucher, Arzneimittel, Heilmittelrecht, Pharmaberater, Apotheker, Pharmazie, Arztbesucher, Arzneimittelrecht

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019