Bauen: Abweichung/Ausnahme/Befreiung
Beschreibung
Wenn von den Vorschriften des Bauplanungsrechtes oder des Bauordnungsrechtes abgewichen werden soll, kann ein Ausnahme-, Befreiungs- oder Abweichungsantrag gestellt werden. Über den Antrag, der zu begründen ist, entscheidet die Bauaufsichtsbehörde.
In Bauantragsverfahren wird über eine beantragte Abweichung von den Vorschriften des Bauordnungsrechtes oder eine Ausnahme oder Befreiung von planungsrechtlichen Vorschriften mit dem Bauantrag entschieden.
Ein eigenständiger Abweichungsantrag ist nur bei baulichen Anlagen nach § 73 HBO - möglich. Für genehmigungsfreie Vorhaben im beplanten Bereich (§ 63 HBO) ist dies nicht möglich. In diesen Fällen muss in einem Genehmigungsverfahren über die Abweichung, Ausnahme oder Befreiung entschieden werden.
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Antrag auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung
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Erteilung der Teilnahmevollmacht - Bauantragsverfahren und Bauleiter
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Zuständigkeit
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bauaufsichtsbehörde (Landkreis / Kreisfreie Stadt / Sonderstatusstadt).
Ansprechpartner
Fachdienst Bauaufsicht - Allgemeine Bauvorhaben
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Aktas (Technik)
Frau Avci (Technik)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchschlag, Offenthal
Hausanschrift
E-Mail: s.avci@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4388
Frau Ayyoub (Technik)
Zuständig für
- Sonstiges: Dreieich: Sprendlingen
Hausanschrift
E-Mail: h.ayyoub@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4349
Frau Bals (Technik)
Zuständig für
- Sonstiges: Götzenhain
Hausanschrift
E-Mail: e.bals@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4360
Frau Demirdöven (Technik)
Frau Duman-Diker (Technik)
Herr Haustein (Technik)
Frau Menzel (Technik)
Herr Neun (Technik)
Zuständig für
- Sonstiges: Seligenstadt, Kreiseigene Schulen, Flüchtlingsheime, Großveranstaltungen
Hausanschrift
E-Mail: a.neun@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4329
Fax: 06074 8180-94329
Herr Odabas (Technik)
Zuständig für
- Sonstiges: Dudenhofen, Nieder-Roden
Hausanschrift
E-Mail: g.odabas@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4350
Frau Pieroth (Technik)
Frau Reusch (Technik)
Zuständig für
- Sonstiges: Dreieichenhain
Hausanschrift
E-Mail: a.reusch@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4420
Frau Schäffer (Technik)
Frau Schmidt (Technik)
Zuständig für
- Sonstiges: Hainhausen, Jügesheim, Weiskirchen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-4331
E-Mail: u.schmidt@kreis-offenbach.de
Herr Schulte (Bereichsleitung)
Zuständig für
- Sonstiges: Bereichsleitung 63.1
Hausanschrift
E-Mail: t.schulte@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4354
Frau Siebrecht (Technik)
Frau Treber (Technik)
Frau Yancar (Technik)
Internet
Fachdienst Bauaufsicht - Besondere Bauvorhaben
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Bender
Frau Hübner
Frau Richter
Frau Hünert
Internet
Stadt Obertshausen - Fachbereich 6 - Umwelt, Planen und Bauen
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplätze vor und hinter dem Rathaus - Parkdauer max. 2 Stunden
Anzahl der Stellplätze: 30
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Barrierefrei nur im Erdgeschoss
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr,
Mittwochs von 15:00 bis 18:30 Uhr,
sowie Terminvereinbarung nach Absprache
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadt Obertshausern - Der Magistrat
Empfänger: Stadt Obertshausern - Der Magistrat
IBAN: DE37 5019 0000 0000 0202 22
BIC: FFVBDEFF
Bankinstitut: Frankfurter Volksbank eG
Stadt Obertshausen - Der Magistrat
Empfänger: Stadt Obertshausen - Der Magistrat
IBAN: DE74 5065 2124 0003 0161 69
BIC: HELADEF1SLS
Bankinstitut: Sparkasse Langen Seligenstadt
Stichwörter
Bauabteilung, Bauamt, Bauen
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Abweichung / Ausnahme / Befreiung nach § 73 Hessische Bauordnung - HBO - / § 31 Baugesetzbuch - BauGB - mit Begründung und Erläuterung der Kompensationsmaßnahme
- Liegenschaftsplan (Lageplan/Auszug aus der Liegenschaftskarte) nicht älter als 12 Monate und mit vermaßtem Eintrag des Vorhabens
- ev. weitere erforderliche Unterlagen erfahren Sie von der Bauaufsichtsbehörde
- werden durch die Abweichung / Ausnahme / Befreiung nachbarliche Rechte tangiert, erfolgt eine Beteiligung der Nachbarschaft. Eine vorher eingeholte nachbarliche Zustimmung kann das Verfahren deutlich beschleunigen.
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für Abweichungen vom Bauordnungsrecht ist ein Gebührenrahmen von 50,00 Euro - 10.000,00 Euro vorgesehen; für planungsrechtliche Ausnahmen ein Gebührenrahmen von 40,00 Euro - 1.300,00 Euro, für Befreiungen 40,00 Euro - 20.000,00 Euro. Für Befreiungen mit einem Volumen von mehr als 1.000 m³ bei Sonderbauten beträgt der Gebührenrahmen 20.000,00 Euro - 50.000,00 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Ausnahme, Baugenehmigung, Bauplanung, Bebauungsplan, Bau, Befreiung, Bauantrag, Abweichung, Bauen, Behörde