Bebauungsplan Änderung
    99012011011000

    Bauen: Abweichung/Ausnahme/Befreiung

    Beschreibung

    Wenn von den Vorschriften des Bauplanungsrechtes oder des Bauordnungsrechtes abgewichen werden soll, kann ein Ausnahme-, Befreiungs- oder Abweichungsantrag gestellt werden. Über den Antrag, der zu begründen ist, entscheidet die Bauaufsichtsbehörde.

    In Bauantragsverfahren wird über eine beantragte Abweichung von den Vorschriften des Bauordnungsrechtes oder eine Ausnahme oder Befreiung von planungsrechtlichen Vorschriften mit dem Bauantrag entschieden.

    Ein eigenständiger Abweichungsantrag ist nur bei baulichen Anlagen nach § 73 HBO - möglich. Für genehmigungsfreie Vorhaben im beplanten Bereich (§ 63 HBO) ist dies nicht möglich. In diesen Fällen muss in einem Genehmigungsverfahren über die Abweichung, Ausnahme oder Befreiung entschieden werden.
     

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    Zuständigkeit

    Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bauaufsichtsbehörde (Landkreis / Kreisfreie Stadt / Sonderstatusstadt).

    Ansprechpartner

    Fachdienst Bauaufsicht - Allgemeine Bauvorhaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-Hilpert-Straße 1
    63128 Dietzenbach

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06074 8180-4344

    Fax: 06074 8180-4930

    E-Mail: bauaufsicht@kreis-offenbach.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Fachdienst Bauaufsicht - Besondere Bauvorhaben

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    Hausanschrift

    Werner-Hilpert-Straße 1
    63128 Dietzenbach

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06074 8180-4344

    Fax: 06074 8180-4932

    E-Mail: Besondere_Bauvorhaben@kreis-offenbach.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2026

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    Sprache: de

    Stadt Obertshausen - Fachbereich 6 - Umwelt, Planen und Bauen

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    Hausanschrift

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    63179 Hausen

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    Parkplatz: Parkplätze vor und hinter dem Rathaus - Parkdauer max. 2 Stunden
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    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr,
    Mittwochs von 15:00 bis 18:30 Uhr,

    sowie Terminvereinbarung nach Absprache

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06104 703-0

    Fax: 06104 7038700

    E-Mail: info@obertshausen.de

    Internet

    Bankverbindung

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    Empfänger: Stadt Obertshausen - Der Magistrat
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    BIC: HELADEF1SLS
    Bankinstitut: Sparkasse Langen Seligenstadt

    Stichwörter

    Bauabteilung, Bauamt, Bauen

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    Handlungsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 21.06.2010
    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Bau, Abweichung, Befreiung, Behörde, Bebauungsplan, Ausnahme, Bauplanung, Bauantrag, Baugenehmigung, Bauen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019