Bauen: Abweichung/Ausnahme/Befreiung
Beschreibung
Wenn von den Vorschriften des Bauplanungsrechtes oder des Bauordnungsrechtes abgewichen werden soll, kann ein Ausnahme-, Befreiungs- oder Abweichungsantrag gestellt werden. Über den Antrag, der zu begründen ist, entscheidet die Bauaufsichtsbehörde.
In Bauantragsverfahren wird über eine beantragte Abweichung von den Vorschriften des Bauordnungsrechtes oder eine Ausnahme oder Befreiung von planungsrechtlichen Vorschriften mit dem Bauantrag entschieden.
Ein eigenständiger Abweichungsantrag ist nur bei baulichen Anlagen nach § 73 HBO - möglich. Für genehmigungsfreie Vorhaben im beplanten Bereich (§ 63 HBO) ist dies nicht möglich. In diesen Fällen muss in einem Genehmigungsverfahren über die Abweichung, Ausnahme oder Befreiung entschieden werden.
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Antrag auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung
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Erteilung der Teilnahmevollmacht - Bauantragsverfahren und Bauleiter
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Zuständigkeit
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bauaufsichtsbehörde (Landkreis / Kreisfreie Stadt / Sonderstatusstadt).
Ansprechpartner
Fachdienst Bauaufsicht - Allgemeine Bauvorhaben
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Aktas (Technik)
Frau Avci (Technik)
Frau Ayyoub (Technik)
Frau Bals (Technik)
Frau Demirdöven (Technik)
Frau Duman-Diker (Technik)
Herr Haustein (Technik)
Frau Menzel (Technik)
Herr Neun (Technik)
Hausanschrift
Fax: 06074 8180-94329
Telefon Festnetz: 06074 8180-4329
E-Mail: a.neun@kreis-offenbach.de
Herr Odabas (Technik)
Frau Pieroth (Technik)
Frau Reusch (Technik)
Frau Schäffer (Technik)
Frau Schmidt (Technik)
Herr Schulte (Bereichsleitung)
Frau Siebrecht (Technik)
Frau Treber (Technik)
Frau Yancar (Technik)
Internet
Fachdienst Bauaufsicht - Besondere Bauvorhaben
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Bender
Frau Hübner
Frau Richter
Frau Hünert
Internet
Gemeinde Hainburg - Fachbereich 2 - Planen, Bauen und Umwelt
Adresse
Postanschrift
Retzer Straße 1
Postfach
63512 Hainburg
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 11:30 Uhr
Dienstag 16:00 - 18:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Montag bis Freitag 08:00 - 11:30 Uhr
Dienstag 16:00 - 18:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Abweichung / Ausnahme / Befreiung nach § 73 Hessische Bauordnung - HBO - / § 31 Baugesetzbuch - BauGB - mit Begründung und Erläuterung der Kompensationsmaßnahme
- Liegenschaftsplan (Lageplan/Auszug aus der Liegenschaftskarte) nicht älter als 12 Monate und mit vermaßtem Eintrag des Vorhabens
- ev. weitere erforderliche Unterlagen erfahren Sie von der Bauaufsichtsbehörde
- werden durch die Abweichung / Ausnahme / Befreiung nachbarliche Rechte tangiert, erfolgt eine Beteiligung der Nachbarschaft. Eine vorher eingeholte nachbarliche Zustimmung kann das Verfahren deutlich beschleunigen.
Formulare
Hinweise für Hainburg: Spezialisierung
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für Abweichungen vom Bauordnungsrecht ist ein Gebührenrahmen von 50,00 Euro - 10.000,00 Euro vorgesehen; für planungsrechtliche Ausnahmen ein Gebührenrahmen von 40,00 Euro - 1.300,00 Euro, für Befreiungen 40,00 Euro - 20.000,00 Euro. Für Befreiungen mit einem Volumen von mehr als 1.000 m³ bei Sonderbauten beträgt der Gebührenrahmen 20.000,00 Euro - 50.000,00 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Behörde, Befreiung, Abweichung, Bauantrag, Bauen, Bau, Bebauungsplan, Ausnahme, Bauplanung, Baugenehmigung