Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Erteilung
    99082002001000

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft gemäß Bundesrechtsanwaltsordnung

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Beschreibung

    Volljuristen, die als Rechtsanwälte/innen tätig sein möchten, müssen zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sein.

    Mit der Zulassung werden sie gleichzeitig Mitglieder der zulassenden Rechtsanwaltskammer.

    Zuständigkeit

    an die für Ihren Kanzleisitz zuständige Rechtsanwaltskammer.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

    Ansprechpartner

    Rechtsanwaltskammer Frankfurt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bockenheimer Anlage 36
    60322 Frankfurt am Main

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 08.00 - 17.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 69 170098-01

    Fax: +49 69 170098-50

    E-Mail: info@rechtsanwaltskammer-ffm.de

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2020

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

    Voraussetzungen

    • Befähigung zum Richteramt oder
    • Erfüllen der Eingliederungsvoraussetzungen nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland oder
    • Bestehen der entsprechenden Eignungsprüfung nach Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag nebst Fragebogen mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Rechtsanwaltskammer ein.
    • In der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer werden die Zulassungsvoraussetzungen geprüft.
    • Wenn sämtliche Zulassungsvoraussetzungen gegeben sind, werden Sie zur Übergabe der Zulassungsurkunde und der Vereidigung seitens der Rechtsanwaltskammer eingeladen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 02.12.2019

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2009
    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Rechtsanwältin, Rechtsanwaltschaft, Bundesrechtsanwaltsordnung, Anwalt, Anwältin, Rechtsanwalt, Advokat, Jurist, Berufsrecht, Juristin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019