Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Erteilung

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft gemäß Bundesrechtsanwaltsordnung

    Beschreibung

    Volljuristen, die als Rechtsanwälte/innen tätig sein möchten, müssen zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sein.

    Mit der Zulassung werden sie gleichzeitig Mitglieder der zulassenden Rechtsanwaltskammer.

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2018 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Heydecke, Martin)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    an die für Ihren Kanzleisitz zuständige Rechtsanwaltskammer.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    erforderliche Unterlagen

    • ­ Ausgefülltes Antragsformular
    • ­ Fragebogen zum Antragsformular
    • ­ lückenloser Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild
    • ­ eine amtlich beglaubigte Ablichtung oder Original des Prüfungszeugnisses über den Erwerb der Befähigung zum Richteramt
    • ­ vorläufige Deckungszusage der Berufshaftpflichtversicherung
    • ­ ggf. beglaubigte Abschrift der Promotionsurkunde oder weiterer Nachweise über den Erwerb akademischer Grade
    • ­ ggf. Kopie des Arbeitsvertrages/Stellenbeschreibung sowie Freistellungserklärung des Arbeitgebers im Original

    Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

    Voraussetzungen

    • Befähigung zum Richteramt oder
    • Erfüllen der Eingliederungsvoraussetzungen nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland oder
    • Bestehen der entsprechenden Eignungsprüfung nach Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag nebst Fragebogen mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Rechtsanwaltskammer ein.
    • In der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer werden die Zulassungsvoraussetzungen geprüft.
    • Wenn sämtliche Zulassungsvoraussetzungen gegeben sind, werden Sie zur Übergabe der Zulassungsurkunde und der Vereidigung seitens der Rechtsanwaltskammer eingeladen.

    Kosten

    ­ Die Kosten des Verfahrens betragen:

    • Rechtsanwaltskammer Kassel: 180,00 Euro
    • Rechtsanwaltskammer Frankfurt: 160,00 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 02.12.2019

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2009 (von: Ulrike Czech)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Anwalt, Rechtsanwalt, Juristin, Bundesrechtsanwaltsordnung, Rechtsanwältin, Advokat, Jurist, Berufsrecht, Anwältin, Rechtsanwaltschaft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)