Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes Eintragung
    99058017060000

    Eintragung in das Verzeichnis des zulassungsfreien Handwerks und der handwerksähnlichen Gewerbe

    Wenn Sie ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe selbständig ausüben möchten, müssen Sie den Beginn der gewerblichen Betätigung Ihrer Handwerkskammer anzeigen.

    Beschreibung

    Das Verzeichnis über die Inhaber eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes ist ein Register, in dem sich alle

    • natürlichen und 
    • juristischen Personen sowie
    • rechtsfähigen Personengesellschaften

    eintragen müssen, die ein zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe betreiben. Die zulassungsfreien Handwerke sind in Abschnitt 1 der Anlage B zur Handwerksordnung aufgeführt.

    Hierzu gehören unter anderem: 

    • Uhrmacher,
    • Gold- und Silberschmiede,
    • Holzbildhauer, 
    • Segelmacher,
    • Schumacher, 
    • Müller, 
    • Brauer und Mälzer,
    • Textilreiniger, 
    • Gebäudereiniger,
    • Fotografen,
    • Buchbinder und
    • Geigenbauer.

    Die handwerksähnlichen Gewerbe sind in Abschnitt 2 der Anlage B zur Handwerksordnung aufgeführt. Hierzu gehören unter anderem:

    • Eisenflechter, 
    • Bodenleger, 
    • Metallschleifer und Metallpolierer,
    • Fahrzeugverwerter, 
    • Rohr- und Kanalreiniger,
    • Speiseeishersteller,
    • Kosmetiker und
    • Klavierstimmer.

    Damit das Register richtig geführt werden kann, besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Anzeige des Beginns oder der Beendigung des selbständigen Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes gegenüber der Handwerkskammer. Die Anzeige des Betriebsbeginns löst ein Verfahren zur Eintragung in das Register aus.

    Zuständigkeit

    An die Handwerkskammer, in deren Bezirk sich Ihre zukünftige Betriebsstätte befindet.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Wiesbaden

    Adresse

    Hausanschrift

    Bierstadter Straße 45
    65189 Wiesbaden

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do. 07:00 - 17:00 Uhr
    Fr. 07:00 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 611 136-0

    Fax: +49 611 136-155

    E-Mail: info@hwk-wiesbaden.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2022

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Sie führen ein zulassungsfreies Handwerk oder handwerkähnliches Gewerbe selbständig aus.
    • Im Rahmen der Eintragung wird erfasst, wer die unternehmerische Betätigung im zulassungsfreien Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe ausübt. Die Anzeige- und Eintragungspflicht trifft die Inhaber oder Inhaberinnen, bei Personengesellschaften die Gesellschafter oder Gesellschafterinnen und bei Kapitalgesellschaften die Vertretungsberechtigten (z.B. GmbH-Geschäftsführer oder -Geschäftsführerin) des jeweiligen Unternehmens.

    Handlungsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Beratung und Kontaktdaten der Handwerkskammern 

    https://www.handwerkskammer.de

    Liste aller zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe

    https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/anlage_b.html

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen am 08.09.2022

    Version

    Technisch erstellt am 30.09.2009
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Stichwörter

    Handwerkskammer, Handwerksordnung, Verzeichnis, Handwerkerverzeichnis, Eintragung als Handwerker, zulassungsfreies Handwerk, handwerksähnliches Gewerbe, Anmeldung eines Handwerksbetriebes, Inhaber, Anzeige des Betriebsbeginns, Anmeldung zulassungsfreies Handwerk, ohne Qualifikationsnachweis, Anmeldung handwerksähnliches Gewerbe, Anlage B, Anzeige des Unternehmensstarts

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019