Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln Erlaubnis

    Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln (Versandapotheke) Erlaubnis

    Beschreibung

    Wenn Sie apothekenpflichtige Arzneimittel versenden wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.

    Online-Dienst

    Erlaubnisse und Genehmigungen für den Apothekenbetrieb

    ID: L100001_385517422

    Beschreibung

    Über dieses Onlineformular haben Sie die Möglichkeit folgende Anträge für den Apothekenbetrieb vorzunehmen: - Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis für eine öffentliche Apotheke nach § 1 ApoG - Änderung Betriebserlaubnis Apotheke - Antrag Versandhandelserlaubnis - Antrag Genehmigung Heimversorgungsvertrag - Antrag Genehmigung Krankenhausversorgungsvertrag - Antrag Genehmigung Verwaltung

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

    Ansprechpartner

    Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung V Pharmazie

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 120142

    64238 Darmstadt

    (Zentrale Postanschrift)

    Hausanschrift

    Heinrich-Hertz-Str. 5

    64295 Darmstadt

    (Zentrale Hausanschrift)

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag (Formular)
    • Falls für den Versandhandel Räume außerhalb der genehmigten Apothekenbetriebsräume genutzt werden sollen: Angaben zu Größe, Beschaffenheit, Einrichtung und Funktion der zusätzlichen Betriebsräume unter Vorlage maßstabsgerechter Grundrisspläne und des Mietvertrags)

    Formulare

    Das Antragsformular finden Sie im Internetauftritt des Regierungspräsidiums Darmstadt unter "Apotheken"

    Voraussetzungen

    • Der Versand darf nur aus einer öffentlichen Apotheke, für die eine Betriebserlaubnis erteilt wurde, zusätzlich zum üblichen Apothekenbetrieb erfolgen
    • Es gelten die gesetzlichen Vorschriften für den Apothekenbetrieb
    • Ein Qualitätssicherungssystem für den Versandvorgang muss vorhanden sein
    • Näheres: siehe Antragsformular

    Hinweis: Alle Arzneimittelhändler, die einen Webshop betreiben, sind in einem zentralen Register beim Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information - DIMDI einzutragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Verwaltungsgebühr: 150,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) führt ein Versandapothekenregister, in dem alle deutschen Apotheken mit einer Versandhandelserlaubnis aufgeführt sind. An diese Händler vergibt das DIMDI ein Sicherheitslogo, das die Anbieter auch auf ihrer Homepage abbilden können. Verbraucher können das Versandapothekenregister auf der Homepage des DIMDI  einsehen.

    Bemerkungen

    EU-Sicherheitslogo

    Das EU-Sicherheitslogo finden Sie auf Webseiten von Internet-Arzneimittelhändlern, die im Versandhandels-Register erfasst sind.

    Für sich allein besitzt es noch keine Aussagekraft. Aber mit drei einfachen Schritten verringern Sie das Risiko, auf Webseiten unseriöser Anbieter zu bestellen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Regierungspräsidium Darmstadt am 25.10.2016

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Arzneimittelüberwachung, Medikamente, Gesundheitsdienst, Gefahrstoff, Betäubungsmittelkontrolle, Arznei, Arzneimitteleinzelhandel, Medizin, Versandapotheke, Betäubungsmittelüberwachung, Arzneimittelkontrolle, Medikament, Arzneimittel, Versandhandel, Apotheker, Giftstoffe, Arzneimittelprüfung, Gefahrstoffhandel, Betäubungsmittel, Apothekenaufsicht

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de