Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln Erlaubnis
    99005002005000

    Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln beantragen

    Wenn Sie als Apotheke apothekenpflichtige Arzneimittel versenden möchten, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Der Versand von apothekenpflichtigen Arzneien ist erlaubnispflichtig. Für jede öffentliche Apotheke, über die Sie als Apothekeninhaberin oder Apothekeninhaber apothekenpflichtige Arzneimittel versenden möchten, benötigen Sie eine eigene Versandhandelserlaubnis.

    Um die Erlaubnis zu erhalten, muss Ihre Versandapotheke bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen.

    Beispielsweise:

    • Ihr Versandhandel erfolgt aus einer öffentlichen Apotheke zusätzlich zu dem üblichen Apothekenbetrieb
    • ein Qualitätssicherungssystem ist vorhanden, das bedeutet unter anderem:
      • das Arzneimittel wird so verpackt, transportiert und ausgeliefert, dass die Qualität und Wirksamkeit erhalten bleibt
      • die Auslieferung erfolgt an die bei der Bestellung mitgeteilte Person; es kann sich um eine namentlich benannte Person oder einen benannten Personenkreis handeln
      • die Beratung durch das pharmazeutische Personal erfolgt in deutscher Sprache
    • Sie versenden das verfügbare Arzneimittel grundsätzlich innerhalb von 2 Werktagen nach Eingang der Bestellung
    • Sie nutzen ein System zur Sendungsverfolgung
    • die Zweitzustellung ist kostenfrei
    • für den Versand haben Sie eine Transportversicherung abgeschlossen

    Online-Dienst

    Erlaubnisse und Genehmigungen für den Apothekenbetrieb

    ID: L100001_385517422

    Beschreibung

    Über dieses Onlineformular haben Sie die Möglichkeit folgende Anträge für den Apothekenbetrieb vorzunehmen: - Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis für eine öffentliche Apotheke nach § 1 ApoG - Änderung Betriebserlaubnis Apotheke - Antrag Versandhandelserlaubnis - Antrag Genehmigung Heimversorgungsvertrag - Antrag Genehmigung Krankenhausversorgungsvertrag - Antrag Genehmigung Verwaltung

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 03.02.2023

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

    Ansprechpartner

    Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung V Pharmazie

    Adresse

    Postanschrift

    (Zentrale Postanschrift)

    Postfach 11 03 52

    64218 Darmstadt

    Hausanschrift

    (Zentrale Hausanschrift)

    Heinrich-Hertz-Str. 5

    64295 Darmstadt

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 611 3259-1000

    Fax: +49 611 3279-1028

    E-Mail: pharmazie@hlfgp.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.10.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Betriebserlaubnis für die Apotheke
    • Versicherung des Antragstellenden, die Anforderungen an das Qualitätsmanagement und den Versandvorgang zu erfüllen und den Versandhandel zusätzlich zu dem üblichen Apothekenbetrieb zu erbringen

    Falls Sie für den Versandhandel Räume außerhalb der genehmigten Apothekenbetriebsräume nutzen möchten, müssen Sie folgende Angaben und Nachweise zu den zusätzlichen Betriebsräumen machen:

    • Größe
    • Beschaffenheit
    • Einrichtung
    • Funktion
    • maßstabsgerechte Grundrisspläne
    • Mietvertrag

    Voraussetzungen

    • Der Versand darf nur aus einer öffentlichen Apotheke zusätzlich zum üblichen Apothekenbetrieb erfolgen.
    • Ihre öffentliche Apotheke hat eine Betriebserlaubnis.
    • Ein Qualitätssicherungssystem für den Versandvorgang ist vorhanden.
    • Wenn die Arzneimittel im elektronischen Handel, also über das Internet vertrieben werden, müssen entsprechende Einrichtungen und Geräte vorhanden sein.

    Hinweis: Alle Arzneimittelhändler, die einen Webshop betreiben, sind in einem zentralen Register beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte – BfArM einzutragen.

    Hinweise für Hessen: Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln beantragen

    Hinweis: Alle Arzneimittelhändler, die einen Webshop betreiben, sind in einem zentralen Register beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte – BfArM einzutragen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln darf erst nach Erlaubniserteilung aufgenommen werden.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr 175,00 EUR

    Hinweise für Hessen: Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln beantragen

    Verwaltungsgebühr 175,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Soweit die zuständige Behörde die Versandhandelserlaubnis erteilt, gibt sie diese Information an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weiter. Das BfArM veröffentlicht Informationen über zugelassene Versandapotheken in einem nationalen Register. Als Versandapotheke sind Sie verpflichtet, das vorgegebene EU-Sicherheitslogo auf Ihrer Webseite abzubilden. Ein Klick auf das Logo führt zu den Angaben des Webshop-Betreibers im Register. Dies dient der Verbraucherorientierung über zugelassene Versandapotheken in der Europäischen Union (EU).

    Dokumente

    Eingehend

    Apothekenbetrieb, Erlaubnis

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Versandsapotheke, Erlaubnis

    Dokumenttyp: Antrag

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Ausgehend

    Versandapotheke, Erlaubnis

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Bemerkungen

    EU-Sicherheitslogo

    Das EU-Sicherheitslogo finden Sie auf Webseiten von Internet-Arzneimittelhändlern, die im Versandhandels-Register erfasst sind.

    Für sich allein besitzt es noch keine Aussagekraft. Aber mit drei einfachen Schritten verringern Sie das Risiko, auf Webseiten unseriöser Anbieter zu bestellen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege am 13.10.2025

    Version

    Technisch erstellt am 30.09.2009

    Technisch geändert am 20.10.2025

    Stichwörter

    Lieferung Arzneimittel, Versandapotheke, Medikamente, Medizin, Betäubungsmittel, Arzneimittelüberwachung, Gefahrstoffhandel, Sicherheitslogo, Betäubungsmittelkontrolle, Arznei, Gefahrstoff, Arzneimittel, Arzneimittelversandhandel, Versand Medikamente, Arzneimittelkontrolle, Apotheke Versandhandel, Apotheke, Gesundheitsdienst, Apotheker, Arzneimitteleinzelhandel, Arzneimittelprüfung, Medikamentenlieferung, Betäubungsmittelüberwachung, Apothekerin, Arzneimittelsicherheit, Versanderlaubnis, Apothekenaufsicht, Giftstoffe, Versandhandel, Versandhandelslogo, Lieferung Medikamente, Medikament

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019