Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständigen betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition Erteilung

    Waffenhandelserlaubnis

    Wenn Sie gewerbsmäßig Schusswaffen oder Munition kaufen und verkaufen möchten, benötigen Sie dafür eine Waffenhandelserlaubnis.

    Beschreibung

    Die Erlaubnis zum gewerbsmäßigen oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition muss bei der für den Betriebssitz zuständigen Waffenbehörde beantragt werden. Sie kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden. Der Waffenhandel kann auch das Verleihen, Versteigern, Vermieten, Verpfänden, Verwahren oder Befördern lassen beinhalten.

    Die Erlaubnis wird nur für eine natürliche Person (Einzelfirma) erteilt. Bei juristischen Personen benötigen der verantwortliche Geschäftsführer oder die einzelnen persönlich haftenden Gesellschafter jeweils eine Erlaubnis.

    Wenn der Waffenhandel durch einen Stellvertreter betrieben werden soll oder eine Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragt wird, dann muss für sie eine Stellvertretungserlaubnis beantragt werden.

    Die Erlaubnis erlischt, wenn die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder ein Jahr lang nicht ausgeübt wurde. Die Fristen können aus besonderen Gründen verlängert werden.

    Online-Dienste

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

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    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2018 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Heydecke, Martin)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Waffen: Nachreichung von Anlagen (Waffenangelegenheiten)

    ID: L100001_387168866

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    Version

    Technisch erstellt am 18.03.2023 (von: Webservice, LK Hersfeld-Rotenburg)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, LK Hersfeld-Rotenburg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die für den Standort Ihrer Betriebsstätte zuständige Waffenbehörde in der Landkreisverwaltung bzw. in der Verwaltung der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Waffen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Str. 9

    36251 Bad Hersfeld

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 07.12.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Nachweis der Fachkunde (für Personen, die den Betrieb, eine Zweigniederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle selbst leiten)
    • Gewerbeanmeldung
    • Nicht-EU-Bürger: eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit berechtigt
    • Nachweis über Bedürfnis für die Erteilung der Waffenhandelserlaubnis
    • Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind: Handelsregisterauszug
    • Nachweis über die sichere Unterbringung der Waffen und Munition durch entsprechende Zertifikate oder sicherheitstechnische Gutachten

    Voraussetzungen

    • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
    • Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
      Die erforderliche Zuverlässigkeit setzt vor allem voraus, dass Sie nicht vorbestraft sind.
    • Sie besitzen die persönliche Eignung.
      Die erforderliche persönliche Eignung besitzen beispielsweise diejenigen Personen nicht, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie geschäftsunfähig, alkoholabhängig oder psychisch krank sind.
    • Sie besitzen die erforderliche Fachkunde.
      Den erforderlichen Nachweis der Fachkunde über die wichtigsten waffenrechtlichen und beschussrechtlichen Vorschriften, die Art, Konstruktion und Handhabung gebräuchlicher Schusswaffen und Munition können Sie durch eine Prüfung erlangen. Die Fachkunde gilt als vorhanden, wenn Sie die Voraussetzungen für die Eintragung eines Büchsenmacherbetriebes in die Handwerksrolle erfüllen.
    • Sie weisen das Bedürfnis für die Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis nach.
    • Sie möchten den Waffenhandel gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung ausüben.

    Stellvertreter müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie Sie.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis schriftlich beantragen. Der Antrag muss zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der für den Betriebssitz zuständigen Waffenbehörde eingereicht werden.

    Wenn Sie während Ihrer Abwesenheit eine Stellvertretung benötigen, so müssen Sie für diese Person eine Stellvertretungserlaubnis beantragen.

    Die persönliche Vorsprache des Antragstellers sowie des vorgesehenen Stellvertreters ist in der Regel erforderlich.

    Kosten

    nach Zeitaufwand zuzüglich mindestens EUR 22 Zuschlag oder nach Zeitaufwand bei durchzuführender Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfung

    Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Spezielle Hinweise für Kreis Hersfeld-Rotenburg

    Gebühr: 102,00-2556,00 €



    Gebühr: 102,00-2556,00 €



    Dokumente

    Eingehend

    Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Antrag Waffenhandels- und herstellungserlaubnis

    Dokumenttyp: Antrag

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Nachweis über die erforderliche Fachkunde

    Dokumenttyp: Bescheinigung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Übersetzung Handelsregisterauszug

    Dokumenttyp: Nachweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Bescheinigung in Steuersachen des zust. Finanzamtes

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Ausgehend

    Waffenhandelserlaubnis

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 09.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 30.09.2009 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Waffengeschäft, handeln, Waffenhandel, Waffenhändlerin, Waffenhändler

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)