• Bad Nauheim (Landkreis Wetteraukreis, Hessen)
Buchmacher Erlaubnis

Buchmacher/in, Erlaubnis

Beschreibung

Das Abschließen und Vermitteln von Pferdewetten ist erlaubnispflichtig. Die sog. Buchmachererlaubnis kann juristischen und natürlichen Personen erteilt werden.

Sie müssen die erforderliche Zuverlässigkeit, Fachkenntnis und ausreichendes Betriebskapital (derzeit 25.000,00 Euro) nachweisen. Zudem wird die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung in Form einer Bankbürgschaft oder eines Sparbuches mit Sperrvermerk zu Gunsten der Behörde von derzeit 10.500,00 Euro gefordert.

Die Räume, in denen das Buchmachergewerbe ausgeübt werden soll, müssen geeignet sein und werden ebenfalls konzessioniert.

Sofern ein anderes Bundesland Ihnen bereits eine Buchmachererlaubnis erteilt hat und nur eine weitere Niederlassung gegründet werden soll, werden nur noch diese zusätzlichen Räume konzessioniert.

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt.

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 24.2 - Glücksspiel und Geldwäsche, Konsumcannabisgesetz

Adresse

Hausanschrift

Wilhelminenstraße 1–3

64283 Darmstadt

Haltestellen

  • Haltestelle: Haltestelle Luisenplatz
    Linien:
    • Straßenbahn: Linie 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 (Stand Januar 2025)
    • Bus: Linie F, FM, H, K, L, AIR, GB, M01, NHX, RH, WE1, WE2, X69, X71, X74, X78, 671, 672, 673, 693 (Stand Januar 2025)
  • Haltestelle: Mathildenplatz
    Linien:
    • Bus: Linie X14, X15, X69 (Stand Januar 2025)

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach

64278 Darmstadt

Öffnungszeiten

Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.

Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.

Kontakt

Internet

Version

Technisch geändert am 14.02.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 32 - Gewerberecht, Wohnungswesen, Preisprüfung

Adresse

Hausanschrift

Wilhelminenstraße 1–3

64283 Darmstadt

Postanschrift

Postfach

64278 Darmstadt

Öffnungszeiten

Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.

Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.

Kontakt

Version

Technisch geändert am 12.03.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Rechtsgrundlage(n)

§ 2 Rennwett- und Lotteriegesetz incl. Ausführungsbestimmungen

Rechtsbehelf

Klageweg vor den Verwaltungsgerichten

Fristen

Die Erlaubnis wird zunächst befristet auf ein Jahr erteilt.

Kosten

  • Buchmachererlaubnis (mit einer Wettannahmestelle) befristet für ein Jahr: 720,00 Euro
  • Erlaubnis für eine (weitere) Wettannahmestelle befristet für ein Jahr: 140,00 Euro

Dokumente

Eingehend

Nachweis Sicherheitsleistung

Dokumenttyp: Nachweis

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde

Dokumenttyp: Bescheid

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Verpflichtungserklärung

Dokumenttyp: Nachweis

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Fachkenntnisnachweis

Dokumenttyp: Nachweis

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Nachweis Betriebskapital

Dokumenttyp: Nachweis

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes

Dokumenttyp: Bescheid

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Formloser Antrag

Dokumenttyp: Antrag

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Ausgehend

Buchmacher-Erlaubnis (mit Befristung)

Dokumenttyp: Bescheid

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Version

Technisch erstellt am 30.09.2009

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Wettbüro, Buchmacherin, Pferdewetten, Genehmigung, Wetten, Buchmacher, Erlaubnis, Sportwette

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019