Buchmacher/in, Erlaubnis
Beschreibung
Das Abschließen und Vermitteln von Pferdewetten ist erlaubnispflichtig. Die sog. Buchmachererlaubnis kann juristischen und natürlichen Personen erteilt werden.
Sie müssen die erforderliche Zuverlässigkeit, Fachkenntnis und ausreichendes Betriebskapital (derzeit 25.000,00 Euro) nachweisen. Zudem wird die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung in Form einer Bankbürgschaft oder eines Sparbuches mit Sperrvermerk zu Gunsten der Behörde von derzeit 10.500,00 Euro gefordert.
Die Räume, in denen das Buchmachergewerbe ausgeübt werden soll, müssen geeignet sein und werden ebenfalls konzessioniert.
Sofern ein anderes Bundesland Ihnen bereits eine Buchmachererlaubnis erteilt hat und nur eine weitere Niederlassung gegründet werden soll, werden nur noch diese zusätzlichen Räume konzessioniert.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt.
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 24.2 - Glücksspiel und Geldwäsche, Konsumcannabisgesetz
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Luisenplatz
Linien:- Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
- Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
Gemeinde Gründau - Gewerbeamt, Straßenverkehrsangelegenheiten u. Vermietung von Dorfgemeinschaftshäusern
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 100
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bus
Linien:- Bus: Linie Linie MKK-66
- Haltestelle: Bahn
Linien:- Regionalbahn: Linie Landesbahn LInie-36
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 16:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Behindertengerechter Zugang rechts neben dem Haupteingang.
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 32 - Gewerberecht, Wohnungswesen, Preisprüfung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6151 12-8606
Telefax: 0611 32764-2125
E-Mail: Gewerbe@rpda.hessen.de
E-Mail: Privatkrankenanstalten@rpda.hessen.de
E-Mail: Umsatzsteuer@rpda.hessen.de
E-Mail: Wohngeld.Fachaufsicht@rpda.hessen.de
E-Mail: Wohnungsfuersorge@rpda.hessen.de
E-Mail: Meisterpruefungsausschuesse@rpda.hessen.de
E-Mail: EAH@rpda.hessen.de
Rechtsgrundlage(n)
§ 2 Rennwett- und Lotteriegesetz incl. Ausführungsbestimmungen
Rechtsbehelf
Klageweg vor den Verwaltungsgerichten
Fristen
Die Erlaubnis wird zunächst befristet auf ein Jahr erteilt.
Kosten
- Buchmachererlaubnis (mit einer Wettannahmestelle) befristet für ein Jahr: 720,00 Euro
- Erlaubnis für eine (weitere) Wettannahmestelle befristet für ein Jahr: 140,00 Euro
Dokumente
Eingehend
Nachweis Sicherheitsleistung
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Verpflichtungserklärung
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Fachkenntnisnachweis
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Nachweis Betriebskapital
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Formloser Antrag
Dokumenttyp: Antrag
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Ausgehend
Buchmacher-Erlaubnis (mit Befristung)
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wettbüro, Sportwette, Erlaubnis, Genehmigung, Pferdewetten, Buchmacherin, Wetten, Buchmacher