Buchmacher Erlaubnis

    Buchmacher/in, Erlaubnis

    Beschreibung

    Das Abschließen und Vermitteln von Pferdewetten ist erlaubnispflichtig. Die sog. Buchmachererlaubnis kann juristischen und natürlichen Personen erteilt werden.

    Sie müssen die erforderliche Zuverlässigkeit, Fachkenntnis und ausreichendes Betriebskapital (derzeit 25.000,00 Euro) nachweisen. Zudem wird die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung in Form einer Bankbürgschaft oder eines Sparbuches mit Sperrvermerk zu Gunsten der Behörde von derzeit 10.500,00 Euro gefordert.

    Die Räume, in denen das Buchmachergewerbe ausgeübt werden soll, müssen geeignet sein und werden ebenfalls konzessioniert.

    Sofern ein anderes Bundesland Ihnen bereits eine Buchmachererlaubnis erteilt hat und nur eine weitere Niederlassung gegründet werden soll, werden nur noch diese zusätzlichen Räume konzessioniert.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt.

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 24.2 - Glücksspiel und Geldwäsche, Konsumcannabisgesetz

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelminenstraße 1-3

    64283 Darmstadt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Luisenplatz
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
      • Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 32 - Gewerberecht, Wohnungswesen, Preisprüfung

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelminenstraße 1-3

    64283 Darmstadt

    Öffnungszeiten

    Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 11.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    § 2 Rennwett- und Lotteriegesetz incl. Ausführungsbestimmungen

    Rechtsbehelf

    Klageweg vor den Verwaltungsgerichten

    Fristen

    Die Erlaubnis wird zunächst befristet auf ein Jahr erteilt.

    Kosten

    • Buchmachererlaubnis (mit einer Wettannahmestelle) befristet für ein Jahr: 720,00 Euro
    • Erlaubnis für eine (weitere) Wettannahmestelle befristet für ein Jahr: 140,00 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Buchmacher, Sportwette, Wetten, Wettbüro, Genehmigung, Pferdewetten, Buchmacherin, Erlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English