Apotheke, Betriebserlaubnis
Wenn Sie eine Apotheke neu eröffnen oder übernehmen wollen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Betriebserlaubnis stellen.
Beschreibung
In den einzureichenden Unterlagen weisen Sie Ihre Qualifikation als Erlaubnisinhaber nach, weisen nach, dass Sie über geeignete Betriebsräume verfügen und versichern eidesstattlich, bestimmte gesetzliche Vorgaben einzuhalten.
Es empfiehlt sich, vor Antragstellung Kontakt zu der für Sie zuständigen Behörde aufzunehmen, um den Umfang der notwendigen Unterlagen für Ihren Antrag zu klären.
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Erlaubnisse und Genehmigungen für den Apothekenbetrieb
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zuständige Stelle
Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Ansprechpartner
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung V Pharmazie
Adresse
Postanschrift
Postfach 120142
64238 Darmstadt
(Zentrale Postanschrift)
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen ergeben sich aus dem Apothekengesetz.
Näheres zu Art und Umfang der Unterlagen können Sie mit der für Sie zuständigen Behörde klären.
Ein Merkblatt über die mit dem Antrag vorzulegenden Unterlagen finden Sie im Internetauftritt des Regierungspräsidiums Darmstadt:
Voraussetzungen
Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen, wenn Sie alle Anforderungen gemäß § 2 Apothekengesetz erfüllen.
Voraussetzungen sind unter anderem:
• dass die antragstellende Person voll geschäftsfähig ist und
• die deutsche Approbation als Apothekerin oder Apotheker und
• die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt und
• über geeignete Räume zum Betrieb einer Apotheke verfügt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Einspruch
- Widerspruch
- verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde ein.
- Die Behörde fordert gegebenenfalls weitere Dokumente an.
- Die Betriebserlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
- Bei einer Neueröffnung wird ein Termin zur Abnahmebesichtigung der betriebsbereiten Apotheke vor Betriebsaufnahme vereinbart.
Fristen
Der Antrag sollte mindestens 4 Wochen vor dem für die Erteilung der Erlaubnis gewünschten Termin gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
i.d.R. zwei bis vier Wochen
Kosten
(Neuerrichtung, Kauf, Übernahme): Abgabe 1200.0 EUR
(Verlegung) : Abgabe 600.0 EUR
(Übernahme nach Pacht): Abgabe 700.0 EUR
Dokumente
Eingehend
Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Formloser Antrag
Dokumenttyp: Antrag
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Ausgehend
Apothekenbetrieb, Erlaubnis
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration, Referat V3 Arzneimittel-, Apotheken-, Transfusions-, Betäubungsmittelwesen am 20.08.2021
Stichwörter
Übernahme Apotheke, Apotheke übernehmen, Apothekenbetriebserlaubnis, Neueröffnung Apotheke, Apotheke eröffnen, Antrag auf Betriebserlaubnis, Arzneimittel