Betrieb einer öffentlichen Apotheke Erlaubnis

    Apotheke, Betriebserlaubnis

    Wenn Sie eine Apotheke neu eröffnen oder übernehmen wollen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Betriebserlaubnis stellen.

    Beschreibung

    In den einzureichenden Unterlagen weisen Sie Ihre Qualifikation als Erlaubnisinhaber nach, weisen nach, dass Sie über geeignete Betriebsräume verfügen und versichern eidesstattlich, bestimmte gesetzliche Vorgaben einzuhalten.

    Es empfiehlt sich, vor Antragstellung Kontakt zu der für Sie zuständigen Behörde aufzunehmen, um den Umfang der notwendigen Unterlagen für Ihren Antrag zu klären.

    Online-Dienst

    Erlaubnisse und Genehmigungen für den Apothekenbetrieb

    ID: L100001_385517422

    Beschreibung

    Über dieses Onlineformular haben Sie die Möglichkeit folgende Anträge für den Apothekenbetrieb vorzunehmen: - Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis für eine öffentliche Apotheke nach § 1 ApoG - Änderung Betriebserlaubnis Apotheke - Antrag Versandhandelserlaubnis - Antrag Genehmigung Heimversorgungsvertrag - Antrag Genehmigung Krankenhausversorgungsvertrag - Antrag Genehmigung Verwaltung

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

    Ansprechpartner

    Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung V Pharmazie

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 120142

    64238 Darmstadt

    (Zentrale Postanschrift)

    Hausanschrift

    Heinrich-Hertz-Str. 5

    64295 Darmstadt

    (Zentrale Hausanschrift)

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Riedstadt - Fachbereich 5 Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    64560 Riedstadt

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Tiefgarage / Parkhaus Rathaus
    Gebührenpflichtig

    Parkplatz: Tiefgarage / Parkhaus Rathaus
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Goddelau, Rathaus
      Linien:
      • Bus: Linie 41, 42, 45, K62
      • Regionalbahn: Linie 70
      • S-Bahn: Linie S7

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

     

    montags bis freitags 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr,
    dienstags 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    donnerstags 14.00 bis 18.00 Uhr

     

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Erforderliche Unterlagen ergeben sich aus dem Apothekengesetz.

    Näheres zu Art und Umfang der Unterlagen können Sie mit der für Sie zuständigen Behörde klären.

    Ein Merkblatt über die mit dem Antrag vorzulegenden Unterlagen finden Sie im Internetauftritt des Regierungspräsidiums Darmstadt:

    Voraussetzungen

    Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen, wenn Sie alle Anforderungen gemäß § 2 Apothekengesetz erfüllen. 

    Voraussetzungen sind unter anderem: 

    dass die antragstellende Person voll geschäftsfähig ist und 

    die deutsche Approbation als Apothekerin oder Apotheker und 

    die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt und 

    über geeignete Räume zum Betrieb einer Apotheke verfügt. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch
    • Widerspruch
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde ein.
    • Die Behörde fordert gegebenenfalls weitere Dokumente an.
    • Die Betriebserlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
    • Bei einer Neueröffnung wird ein Termin zur Abnahmebesichtigung der betriebsbereiten Apotheke vor Betriebsaufnahme vereinbart.

    Fristen

    Der Antrag sollte mindestens 4 Wochen vor dem für die Erteilung der Erlaubnis gewünschten Termin gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    i.d.R. zwei bis vier Wochen

    Kosten

    (Neuerrichtung, Kauf, Übernahme): Abgabe 1200.00 EUR

    (Verlegung): Abgabe 600.00 EUR

    (Übernahme nach Pacht): Abgabe 700.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration, Referat V3 Arzneimittel-, Apotheken-, Transfusions-, Betäubungsmittelwesen am 20.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Neueröffnung Apotheke, Apotheke eröffnen, Übernahme Apotheke, Apotheke übernehmen, Apothekenbetriebserlaubnis, Arzneimittel, Antrag auf Betriebserlaubnis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de