Taxigenehmigung Erteilung

    Taxigenehmigung beantragen

    Sie wollen in einem Taxi gewerbsmäßig Personen befördern? Die hierfür notwendige Genehmigung können Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi benötigen Sie eine Genehmigung. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises stellen. 

    Hinweise für Viernheim: Personenbeförderung (Taxi und Mietwagen), Erlaubnis

    Wer eine gewerbliche Personenbeförderung betreiben möchte, benötigt dafür eine Sondererlaubnis. Er muss Nachweise über seine Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und Sachkunde vorlegen.

    Für das Genehmigungsverfahren müssen die für den Verkehr zuständigen Fachverbände angehört werden.

    Ausnahmen/Befreiungen:
    Beim vorübergehenden Einsatz von Kraftfahrzeugen bei Notständen und Betriebsstörungen im Verkehr ist eine Genehmigung nicht erforderlich, dies ist jedoch der Genehmigungsbehörde anzuzeigen.

    Antragsfristen:
    Fristen keine- da der Gelegenheitsverkehr erst nach Erteilung der jeweiligen Genehmigungen aufgenommen werden kann.

    Wer eine gewerbliche Personenbeförderung betreiben möchte, benötigt dafür eine Sondererlaubnis. Er muss Nachweise über seine Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und Sachkunde vorlegen.

    Für das Genehmigungsverfahren müssen die für den Verkehr zuständigen Fachverbände angehört werden.

    Ausnahmen/Befreiungen:
    Beim vorübergehenden Einsatz von Kraftfahrzeugen bei Notständen und Betriebsstörungen im Verkehr ist eine Genehmigung nicht erforderlich, dies ist jedoch der Genehmigungsbehörde anzuzeigen.

    Antragsfristen:
    Fristen keine- da der Gelegenheitsverkehr erst nach Erteilung der jeweiligen Genehmigungen aufgenommen werden kann.

    Online-Dienste

    Taxi und Mietwagengenehmigung online

    ID: L100001_402512122

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    Version

    Technisch erstellt am 16.04.2024 (von: Webservice, Landkreis Bergstraße)

    Technisch geändert am 29.10.2024 (von: Webservice, Landkreis Bergstraße)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Taxigenehmigung

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    Version

    Technisch erstellt am 16.02.2023 (von: Arnold, Inge)

    Technisch geändert am 08.08.2024 (von: Arnold, Inge)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Zuständig ist in Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern der Gemeindevorstand, im Übrigen der Kreisausschuss am Sitz oder an der Niederlassung Ihres Unternehmens.

    Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße

    Die Straßenverkehrsbehörde Kreis Bergstraße ist zuständig für die Kommunen unter 7.500 Einwohner.

    Die Straßenverkehrsbehörde Kreis Bergstraße ist zuständig für die Kommunen unter 7.500 Einwohner.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bergstraße - Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Tiergartenstraße 7 a

    Postfach

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Öffnungszeiten

    Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Kontaktperson

    Formulare

    Verkehr mit Mietwagen oder Taxen, Vermögensübersicht
    Verkehr mit Mietwagen oder Taxen, Antrag auf Genehmigung

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Viernheim - Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kettelerstraße 3

    68519 Viernheim

    (Altes Rathaus)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Am Neuen Markt
    Anzahl der Stellplätze: 110
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathausstraße/Fußgängezone
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 612

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Kontakt

    Telefon: 06204 988-444(Zentrale Rufnummer Ordnungsamt)

    Telefax: 06204 988-383

    E-Mail: ordnungsamt@viernheim.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldlose Zahlung, Bezahlsysteme, Bargeldzahlung, Kontaktlos bezahlen

    Formulare

    Antrag auf Gelegenheitsverkehr mit KFZ
    Antrag auf Erteilung der Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen

    Weitere Informationen

    Räumlichkeiten im 2. OG


    Bezahlmöglichkeiten: Some(Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld.)), Some(Barzahlung), Some(ePayment), Some(Kontaktlos zahlen (Bezahldienste über NFC))

    Version

    Technisch geändert am 07.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • formeller Antrag (Name, Vorname der Antragstellerin oder des Antragstellers; Wohn- und Betriebssitz; bei natürlichen Personen: Geburtstag, Geburtsort; Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
    • Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse (zur fachlichen Eignung) der Antragstellerin oder des Antragstellers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
    • Eigenkapitalbescheinigung / Zusatzbescheinigung (Vordruck gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2/ § 2 Abs.3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr PBZugV), nicht älter als 12 Monate
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, nicht älter als 3 Monate (vom Unternehmen, der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Person / Verkehrsleitung)
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 Absatz 5 BZRG
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 5 GewO (bei Unternehmen)
    • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)

    Allgemeine Unterlagen

    • Fahrzeugliste, gegebenenfalls Mietfahrzeuge mit Mietvertrag beziehungsweise Leasingliste
    • Nachweis der Haftpflichtversicherung für Taxis einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
    • Gewerbeanmeldung
    • bei Personengesellschaften die Gesellschafterliste, den Gesellschaftervertrag oder einen anderen Nachweis der Vertragsberechtigung
    • beglaubigter Handelsregisterauszug  

    Hinweise für Hessen: Taxigenehmigung Erteilung

    Die Genehmigungsbehörde kann weitere Angaben und Unterlagen, insbesondere Vorlage eines Führungszeugnisses, verlangen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
     

    Voraussetzungen

    • Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes ist gewährleistet.
    • Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers als Unternehmerin oder Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vor.
    • Die Antragstellerin oder der Antragsteller als Unternehmerin oder Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person ist fachlich geeignet.
    • Die Antragstellerin oder der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.


    Neubewerberinnen oder Neubewerber und vorhandene Unternehmerinnen oder Unternehmer sind angemessen zu berücksichtigen. Innerhalb der beiden Gruppen erfolgt die Berücksichtigung nach der zeitlichen Reihenfolge der Antragstellung.
    Unabhängig von der Antragstellung wird nachrangig behandelt,

    • wer nicht beabsichtigt, das Taxigewerbe als Hauptbeschäftigung zu betreiben,
    • ihr oder sein Taxiunternehmen nicht als Hauptbeschäftigung betrieben hat oder innerhalb der letzten 8 Jahre ganz oder teilweise veräußert oder verpachtet hat,
    • ihrer oder seiner Betriebspflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist

    Einer Antragstellerin oder einem Antragsteller darf jeweils nur eine Genehmigung erteilt werden, sofern nicht mehr Genehmigungen erteilt werden können, als Antragstellende vorhanden sind.
    Neubewerberinnen und Neubewerber erhalten ihre Genehmigung für 2 Jahre. In dieser Zeit dürfen die sich aus der Genehmigung ergebenden Rechte und Pflichten nicht übertragen werden.
    Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht, nachdem Widerspruch erfolglos verlief  

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie wie folgt vor, um eine Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi zu erhalten:  

    • Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
    • Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag und führt die notwendigen Anhörverfahren durch.
    • Sie erhalten einen Bescheid über die Erteilung beziehungsweise Wiedererteilung einer Taxigenehmigung einschließlich der Aushändigung der Genehmigungsurkunden.

    Fristen

    Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsfähigen Antrags zu laufen. Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden. Die allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche Widerspruchsfrist beträgt einen Monat.

    Hinweise für Hessen: Taxigenehmigung Erteilung

    Die Verlängerung der Drei-Monats-Frist darf höchstens 3 Monate betragen. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb der Frist versagt wird.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann zwischen den zuständigen Verkehrsbehörden variieren. Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden, beziehungsweise ob Nachforderungen von Unterlagen not-wendig werden.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach: 

    -    der Anzahl der Fahrzeuge und
    -    der Laufzeit der Genehmigung.

    Hinweise für Hessen: Taxigenehmigung Erteilung

    Die Gebühr wird entsprechend der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV) erhoben. Sie beträgt mindestens 100,00 Euro und höchstens 1.465,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hessen: Taxigenehmigung Erteilung

    Die Genehmigung wird bei Neubewerbern für die Dauer von 2 Jahren erteilt.

    Dokumente

    Eingehend

    Ausdruck aus dem Handelsregister

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Registerauszug des Kraftfahrt-Bundesamts

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Auskunft Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA)

    Dokumenttyp: Nachweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Unbedenklichkeitsbescheinigung der Kommunde in Steuersachen

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Nachweis finanzieller Sicherheiten

    Dokumenttyp: Nachweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Bescheinigung in Steuersachen des zust. Finanzamtes

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Bescheinigung der Krankenkasse über ordnungsgemäße Einrichtung der Beiträge zur Sozialversicherung

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Antrag Personenbeförderung (Taxi)

    Dokumenttyp: Antrag

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Ausgehend

    Personenbeförderung (Taxi. Mietwagen), Erlaubnis

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Hinweise für Hessen: Taxigenehmigung Erteilung

    Eingehend

    Registerauszug des Kraftfahrt-Bundesamts

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Bescheinigung der Krankenkasse über ordnungsgemäße Einrichtung der Beiträge zur Sozialversicherung

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Antrag Personenbeförderung (Taxi)

    Dokumenttyp: Antrag

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Ausdruck aus dem Handelsregister

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Bescheinigung in Steuersachen des zust. Finanzamtes

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Nachweis finanzieller Sicherheiten

    Dokumenttyp: Nachweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Auskunft Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA)

    Dokumenttyp: Nachweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Unbedenklichkeitsbescheinigung der Kommunde in Steuersachen

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Ausgehend

    Personenbeförderung (Taxi. Mietwagen), Erlaubnis

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 20.09.2022

    Hinweise für Hessen: Taxigenehmigung Erteilung

    Fachlich freigegeben durch 20.09.2022 am 20.09.2022

    Version

    Technisch erstellt am 30.09.2009 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Personenbeförderung, Verkehr mit Taxen, Gelegenheitsverkehr, Taxi, Taxen, Genehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)