Schaustellung von Personen, Erlaubnis
Beschreibung
Wer Personen gewerblich zur Schau (z.B. Striptease-Darbietungen, Table-Dance o.ä.)stellen will, braucht eine Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes. Die Erlaubnis kann für eine einmalige Veranstaltung oder auch für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen (Table-Dance-Bars) erteilt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An das Ordnungsamt der Kommune, in der die Veranstaltung stattfinden soll.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
Ansprechpartner
Gemeinde Guxhagen - Gewerbe und Gestattungen
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Guxhagen
Linien:- Bus: Linie Linie 17,17E, 56, 446, 436 u.448 (AST-Verkehr)
- Regionalbahn: Linie R5 + RT 5 - Kassel - Melsungen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 11 19
34299 Guxhagen
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr (offene Sprechzeit)
Mo. 13:30 - 15:30 Uhr (offene Sprechzeit)
Di. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)
Do. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)
Do. 14:00 - 17:30 Uhr (Terminsprechzeit)
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)
Kontakt
Kontaktperson
Frau Kerstin Manns (Sachbearbeiterin)
Postanschrift
Zum Ehrenhain 2
34302 Guxhagen
Telefon Festnetz: +49 566 5949913
Fax: +49 566 5949999
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich:
- Bargeldzahlung
- SEPA-Lastschrift
- SEPA-Überweisung
Bankverbindung
Gemeindekasse Guxhagen
Empfänger: Gemeindekasse Guxhagen
IBAN: DE21 5206 2601 0006 4370 52
BIC: GENODEF1HRV
Bankinstitut: VR PartnerBank eG
Gemeinde Guxhagen
Empfänger: Gemeinde Guxhagen
IBAN: DE42 5205 2154 0042 2250 52
BIC: HELADEF1MEG
Bankinstitut: Kreissparkasse Schwalm-Eder
Formulare
Antrag Schaustellung von Personen
Weitere Informationen
Montags offene Sprechstunde!!
Seit geraumer Zeit wird in der Verwaltung -insbesondere im Bereich unseres Bürgerservices- mit Terminvergaben gearbeitet.
Wir bieten nur noch montags eine offene Sprechzeit, ohne vorherige Terminvereinbarung, an.
Wir sind für Sie da:
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr (offene Sprechzeit)
Mo. 13:30 - 15:30 Uhr (offene Sprechzeit)
Di. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)
Do. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)
Do. 14:00 - 17:30 Uhr (Terminsprechzeit)
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)
Weitere Informationen und Kontaktdaten unserer Mitarbeiter/innen finden Sie hier
Hier geht´s zur Terminvereinbarung Terminvergabe
Bezahlmöglichkeiten: Barzahlung, SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA..), SEPA-Lastschrift (Einheitlicher Standart für Lastschriften im SEPA.)
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Handlungsgrundlage(n)
§ 33 a GewO
Kosten
Für die Erteilung einer Erlaubnis werden Gebühren nach dem behördlichen Zeitaufwand erhoben.
Dokumente
Eingehend
Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Lageplan (formlos)
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Antrag Schaustellung von Personen
Dokumenttyp: Antrag
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Ausgehend
Schaustellung von Personen, Erlaubnis
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schaustellung von Personen, Ausstellen, Schausteller