Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung
    99050053001000

    Schaustellung von Personen, Erlaubnis

    Beschreibung

    Wer Personen gewerblich zur Schau (z.B. Striptease-Darbietungen, Table-Dance o.ä.)stellen will, braucht eine Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes. Die Erlaubnis kann für eine einmalige Veranstaltung oder auch für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen (Table-Dance-Bars) erteilt werden.

    Hinweise für Baunatal: Schaustellung von Personen, Erlaubnis

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    Weitere Informationen zum Thema Gewerbebehörde finden Sie unter:
    Gewerbewesen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An das Ordnungsamt der Kommune, in der die Veranstaltung stattfinden soll.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

    Ansprechpartner

    Gewerbebehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 14
    34225 Baunatal

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
    Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
    Mi. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
    Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
    Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0561 4992-106 oder 296 (Vertretung)

    E-Mail: ordnungsbehoerde@stadt-baunatal.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Weitere Informationen finden Sie unter Gewerbewesen.

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

    Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

    Handlungsgrundlage(n)

    § 33 a GewO

    Dokumente

    Eingehend

    Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde

    Dokumenttyp: Kartenmaterial

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Lageplan (formlos)

    Dokumenttyp: Abschrift

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Antrag Schaustellung von Personen

    Dokumenttyp: Anzeige

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Ausgehend

    Schaustellung von Personen, Erlaubnis

    Dokumenttyp: Kartenmaterial

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Weitere Informationen

    Hinweise für Baunatal: Schaustellung von Personen, Erlaubnis

    Kontakt:
    Telefon 0561 4992-296

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 30.09.2009
    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Schaustellung von Personen, Schausteller, Ausstellen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019