Schaustellung von Personen, Erlaubnis
Beschreibung
Wer Personen gewerblich zur Schau (z.B. Striptease-Darbietungen, Table-Dance o.ä.)stellen will, braucht eine Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes. Die Erlaubnis kann für eine einmalige Veranstaltung oder auch für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen (Table-Dance-Bars) erteilt werden.
Online-Dienst
Dienstleisterportal Hessen
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
An das Ordnungsamt der Kommune, in der die Veranstaltung stattfinden soll.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
Ansprechpartner
Gemeinde Ronshausen - Melde-, Gewerbe-, Pass-, Ordnungsamt und Friedhofsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: öffentliche Parkplätze in der Nähe des Rathauses
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Ronshausen
Linien:- Regionalbahn: Linie Cantus-Bahn, Linie R6
- Haltestelle: Ronshausen, Bürgermeisteramt
Linien:- Bus: Linie Nordhessischer Verkehrsverbund, Linie 310
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, nachmittags geschlossen
Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06622 9231-12
Telefon: 06622 9231-10
Telefon: 06622 9231-11
Telefax: 06622 9231-20
E-Mail: ordnungsamt@ronshausen.de
E-Mail: gemeinde@ronshausen.de
E-Mail: hauptamt@ronshausen.de
E-Mail: charline.klauer@ronshausen.de
Kontaktperson
Herr Thomas Schäfer (Verw.Ang.)
Frau Beate Killmer (Verw.Ang.)
E-Mail: gemeinde@ronshausen.de
Frau Charline Klauer
Frau Silvia Wöll
Internet
Formulare
Antrag Schaustellung von Personen
Weitere Informationen
Die Gemeinde Ronshausen ist neben den Städten Bebra und Rotenburg a.d.F. Mitglied im Müllabhol-Zweckverband "Rotenburg", Rathausmarkt 1, 36179 Bebra (Tel. 06622 9262-0, Fax 06622 9262-22, www.mzv-rotenburg-bebra.de). Dieser Zweckverband ist zuständig für die Abholung und Entsorgung des Rest-, Bio- und Sperrmülls, Papier etc.
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Rechtsgrundlage(n)
§ 33 a GewO
Fristen
Hinweise für Ronshausen
Genehmigungsfiktion: 3 Monate
Kosten
Für die Erteilung einer Erlaubnis werden Gebühren nach dem behördlichen Zeitaufwand erhoben.
Hinweise für Ronshausen
Bei der Gebühr in Höhe von 180 € handelt es sich um Erlaubnisse für einmalige Vorführungen. Wird eine Dauererlaubnis verlangt, fallen Gebühren in Höhe von 1.200 € an.: Gebühr 180.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schaustellung von Personen, Ausstellen, Schausteller