Schaustellung von Personen, Erlaubnis
Beschreibung
Wer Personen gewerblich zur Schau (z.B. Striptease-Darbietungen, Table-Dance o.ä.)stellen will, braucht eine Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes. Die Erlaubnis kann für eine einmalige Veranstaltung oder auch für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen (Table-Dance-Bars) erteilt werden.
Online-Dienst
Dienstleisterportal Hessen
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
An das Ordnungsamt der Kommune, in der die Veranstaltung stattfinden soll.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
Ansprechpartner
Für Feldatal wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Rechtsgrundlage(n)
§ 33 a GewO
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Feldatal: in der Gemeinde Feldatal
3 Monate (Fristbeginn ab Eingang der vollständigen Unterlagen!)
Hinweise für Feldatal
3 Monate (Fristbeginn ab Eingang der vollständigen Unterlagen!)
Kosten
Für die Erteilung einer Erlaubnis werden Gebühren nach dem behördlichen Zeitaufwand erhoben.
Hinweise für Feldatal: in der Gemeinde Feldatal
Tatsächliche Gebühren berechnen sich nach Zeit- und Sachaufwand! Gebühren gemäß Gebührenverzeichnis für das Sachgebiet Gewerbe- und Gaststättenrecht vom 06.02.2006: Verwaltungsgebühr ab 500.0 EUR bis 1300.0 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Hinweise für Feldatal
Tatsächliche Gebühren berechnen sich nach Zeit- und Sachaufwand! Gebühren gemäß Gebührenverzeichnis für das Sachgebiet Gewerbe- und Gaststättenrecht vom 06.02.2006: Verwaltungsgebühr ab 500.00 EUR bis 1300.00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Dokumente
Eingehend
Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Lageplan (formlos)
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Antrag Schaustellung von Personen
Dokumenttyp: Antrag
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Ausgehend
Schaustellung von Personen, Erlaubnis
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schaustellung von Personen, Schausteller, Ausstellen