Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung

    Schaustellung von Personen, Erlaubnis

    Beschreibung

    Wer Personen gewerblich zur Schau (z.B. Striptease-Darbietungen, Table-Dance o.ä.)stellen will, braucht eine Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes. Die Erlaubnis kann für eine einmalige Veranstaltung oder auch für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen (Table-Dance-Bars) erteilt werden.

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2018 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Heydecke, Martin)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    An das Ordnungsamt der Kommune, in der die Veranstaltung stattfinden soll.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

    Ansprechpartner

    Für Feldatal wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

    Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

    Rechtsgrundlage(n)

    § 33 a GewO

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Feldatal: in der Gemeinde Feldatal

    3 Monate (Fristbeginn ab Eingang der vollständigen Unterlagen!)

    Hinweise für Feldatal

    3 Monate (Fristbeginn ab Eingang der vollständigen Unterlagen!)

    Kosten

    Für die Erteilung einer Erlaubnis werden Gebühren nach dem behördlichen Zeitaufwand erhoben.

    Hinweise für Feldatal: in der Gemeinde Feldatal

    Tatsächliche Gebühren berechnen sich nach Zeit- und Sachaufwand! Gebühren gemäß Gebührenverzeichnis für das Sachgebiet Gewerbe- und Gaststättenrecht vom 06.02.2006: Verwaltungsgebühr ab 500.0 EUR bis 1300.0 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Hinweise für Feldatal

    Tatsächliche Gebühren berechnen sich nach Zeit- und Sachaufwand! Gebühren gemäß Gebührenverzeichnis für das Sachgebiet Gewerbe- und Gaststättenrecht vom 06.02.2006: Verwaltungsgebühr ab 500.00 EUR bis 1300.00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Dokumente

    Eingehend

    Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Lageplan (formlos)

    Dokumenttyp: Nachweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Antrag Schaustellung von Personen

    Dokumenttyp: Antrag

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Ausgehend

    Schaustellung von Personen, Erlaubnis

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 30.09.2009 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Schaustellung von Personen, Schausteller, Ausstellen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)