Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung

    Schaustellung von Personen, Erlaubnis

    Beschreibung

    Wer Personen gewerblich zur Schau (z.B. Striptease-Darbietungen, Table-Dance o.ä.)stellen will, braucht eine Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes. Die Erlaubnis kann für eine einmalige Veranstaltung oder auch für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen (Table-Dance-Bars) erteilt werden.

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An das Ordnungsamt der Kommune, in der die Veranstaltung stattfinden soll.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

    Ansprechpartner

    Stadt Groß-Gerau

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Marktplatz 1

    64521 Groß-Gerau

    Haltestellen

    • Haltestelle: Marktplatz
      Linien:
      • Bus: Linie L1, L2, L5, L9, 41, 42, 46, 5506

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1561

    64505 Groß-Gerau

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch und Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 17:30

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Parkplatz: Marktplatz. Der Parkplatz ist gebührenpflichtig. Die ersten 30 Minuten sind frei (betätigen Sie hierzu die grüne "Brötchentaste").

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

    Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

    Rechtsgrundlage(n)

    § 33 a GewO

    Kosten

    Für die Erteilung einer Erlaubnis werden Gebühren nach dem behördlichen Zeitaufwand erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Ausstellen, Schaustellung von Personen, Schausteller

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de