Schaustellung von Personen, Erlaubnis
Beschreibung
Wer Personen gewerblich zur Schau (z.B. Striptease-Darbietungen, Table-Dance o.ä.)stellen will, braucht eine Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes. Die Erlaubnis kann für eine einmalige Veranstaltung oder auch für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen (Table-Dance-Bars) erteilt werden.
Online-Dienst
Dienstleisterportal Hessen
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
An das Ordnungsamt der Kommune, in der die Veranstaltung stattfinden soll.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
Ansprechpartner
Stadt Viernheim - Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Am Neuen Markt
Anzahl der Stellplätze: 110
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Rathausstraße/Fußgängezone
Linien:- Bus: Linie Linie 612
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Telefon: 06204 988-444(Zentrale Rufnummer Ordnungsamt)
Telefax: 06204 988-383
E-Mail: ordnungsamt@viernheim.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldlose Zahlung, Bezahlsysteme, Bargeldzahlung, Kontaktlos bezahlen
Formulare
Antrag Schaustellung von Personen
Weitere Informationen
Räumlichkeiten im 2. OG
Bezahlmöglichkeiten: Some(Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld.)), Some(Barzahlung), Some(ePayment), Some(Kontaktlos zahlen (Bezahldienste über NFC))
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Rechtsgrundlage(n)
§ 33 a GewO
Kosten
Für die Erteilung einer Erlaubnis werden Gebühren nach dem behördlichen Zeitaufwand erhoben.
Dokumente
Eingehend
Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Lageplan (formlos)
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Antrag Schaustellung von Personen
Dokumenttyp: Antrag
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Ausgehend
Schaustellung von Personen, Erlaubnis
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schaustellung von Personen, Schausteller, Ausstellen