Erlaubnis für Versicherungsvermittler Erteilung

    Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsvermittler beantragen

    Möchten Sie als selbstständiger Versicherungsvermittler arbeiten, brauchen Sie dazu eine Erlaubnis Ihrer örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).

    Beschreibung

    Versicherungsvermittler sind Sie, wenn Sie als:

    • Versicherungsvertreter oder
    • Versicherungsmakler tätig sind.

    Dafür brauchen Sie eine Erlaubnis Ihrer örtlich zuständigen IHK. Neben der Einholung der Erlaubnis müssen Sie sich auch ins Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen. Mit dem Antrag auf Erlaubnis können Sie gleichzeitig einen Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister stellen.

    Als Versicherungsvertreter:

    • vermitteln Sie für einen oder mehrere Versicherer gewerbsmäßig Versicherungsverträge und
    • als dessen Sachverwalter, stehen Sie auf Grundlage eines Vertretervertrages auf der Seite des Versicherungsunternehmens.

    Als Versicherungsmakler:

    • vermitteln Sie selbstständig Versicherungsverträge im Auftrag der Kunden und
    • stehen als dessen Interessenwahrer auf der Seite des Kunden.

    Besonderheiten für ausländische Staatsangehörige:

    Wenn Sie als ausländischer Staatsangehöriger in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) eine Niederlassung haben, müssen Sie sich in diesem Land registrieren lassen. Sie benötigen in Deutschland weder eine Erlaubnis noch können Sie sich in das deutsche Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen.

    Für ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten gelten dieselben Bestimmungen wie für deutsche Staatsangehörige. Diese gelten auch für EU-Staatsangehörige, die ausschließlich in Deutschland ein entsprechendes Gewerbe anmelden.

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2018 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Heydecke, Martin)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Ihre örtlich zuständige IHK

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main

    Aktuelles

    Als Ihr Dienstleister für die regionale Wirtschaft sind wir für Informationen, Kontakte und Lösungen zuständig. Wir beraten Sie bei Fragen Ihres unternehmerischen Alltags, ermöglichen Geschäftskontakte, helfen bei Rechtsfragen, dem Einstieg in das internationale Geschäft, informieren über Förderprogramme und Möglichkeiten, bieten Weiterbildungen und Seminare und sichern die Qualität der beruflichen Ausbildung.

    Beschreibung

    Wir sind Ihre Industrie- und Handelskammer für Stadt und Kreis Offenbach. Wir sind der Dienstleister für Unternehmer und Unternehmerinnen der regionalen Wirtschaft sowie Partner und Fürsprecher. Wir sind eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und sind fachkundige Partner in wirtschaftlichen Fragen für Ministerien, Gerichte und Behörden. Gleichzeitig übernehmen wir auch staatliche und hoheitliche Aufgaben.
    Damit wir objektiv und unabhängig für Sie agieren können, hat der Gesetzgeber Ihre Mitgliedschaft durch das Gesetz eingeführt. Alle Unternehmen aus Industrie-, Handel- und Dienstleistungsgewerbe in Stadt und Kreis Offenbach sind Mitglied in unserer IHK.

    Unser oberstes Gremium ist die IHK-Vollversammlung. Dieses Unternehmensparlament wird alle fünf Jahre durch die Mitgliedsunternehmen der IHK Offenbach gewählt. In dieser Unternehmervertretung befinden sich ausschließlich unsere Mitgliedsbetriebe. Sie bestimmen die grundsätzliche Richtung Ihrer IHK und wählen das Präsidium.

    Wir vertreten das Gesamtinteresse unserer ca. 35.000 Mitgliedsunternehmen mit etwa 176.000 beschäftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Zu unserem Kammerbezirk gehören: Stadt Offenbach am Main, Dietzenbach, Dreieich, Egelsbach, Hainburg, Heusenstamm, Langen (Hessen), Mainhausen, Mühlheim am Main, Neu-Isenburg, Obertshausen, Rödermark, Rodgau und Seligenstadt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 90

    63067 Offenbach am Main

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Tiefgarage der IHK Offenbach am Main
    Anzahl der Stellplätze: 117
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hauptbahnhof Offenbach
      Linien:
      • Bus: Linie 102, 104,106, 41, 551, X 83, X 97
      • Regionalbahn: Linie diverse Regionalzüge
    • Haltestelle: S-Bahn-Haltestelle Ledermuseum
      Linien:
      • S-Bahn: Linie S1, S2, S8, S9
    • Haltestelle: Straßenbahn-Haltestelle Offenbach Stadtgrenze
      Linien:
      • Bus: Linie 103, 120 oder X97
      • S-Bahn: Linie Linie 16
    • Haltestelle: Busstation Ludwigstraße / Ledermuseum
      Linien:
      • Bus: Linie 103 oder 120

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag bis Donnerstag: 8:00 - 17:00 Uhr
    • Freitag: 8:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses
    • für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
      • bei Unternehmenssitz in Deutschland:
        • Auszug aus dem Handelsregister oder dem Partnerschaftsregister, bei in einem Register eingetragenen Unternehmen, ansonsten
        • eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages
      • bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen
    • für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
      • bei Wohnsitz in Deutschland:
        • Führungszeugnis (Belegart O) und
        • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
      • bei Wohnsitz im Ausland: Entsprechende Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen
    • für den Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse:
      • bei Wohnsitz in Deutschland:
        • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
        • Bescheinigung des Insolvenzgerichts
        • Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen
      • bei Wohnsitz im Ausland: Entsprechende Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen
    • Sachkundenachweis der IHK über vorhandene notwendige Kenntnisse und rechtliche Vorschriften des Versicherungsgewerbes
    • Nachweis eines Versicherungsunternehmens über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für das Versicherungsgewerbe

    Bei juristischen Personen müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten Personen einreichen. Für die juristische Person benötigen Sie außerdem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

    Personengesellschaften sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter die Erlaubnis. Für jede dieser Personen müssen Sie ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen einreichen. 

    Achtung: Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann Ihre IHK weitere Dokumente anfordern. Manche der vorgelegten Dokumente dürfen zum Zeitpunkt der Entscheidung (nicht nur bei der Einreichung) eine Verfallsfrist nicht überschreiten. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer IHK.
     

    Formulare

    Formulare: erhalten Sie von Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer

    Onlineverfahren möglich: teilweise, je nach IHK unterschiedlich

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die für den Gewerbebetrieb notwendige Zuverlässigkeit. Als zuverlässig gelten Sie nicht, wenn Sie in den letzten 5 Jahren wegen einer der folgenden Verstöße rechtskräftig verurteilt wurden:
      • Verbrechen
      • Diebstahl
      • Unterschlagung
      • Erpressung
      • Betrug
      • Untreue
      • Geldwäsche
      • Urkundenfälschung
      • Hehlerei
      • Wucher
      • Insolvenzstraftaten
    • Sie leben in geordneten Vermögensverhältnissen. Diese Voraussetzung erfüllen Sie nicht, wenn:
      • über Ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder
      • mangels Masse abgewiesen wurde oder
      • Sie im Schuldnerverzeichnis eingetragen sind.
    • Sie besitzen die erforderliche Sachkunde. Nachweis der erforderlichen Sachkunde ist möglich durch:
      • eine Sachkundeprüfung vor der IHK oder
      • durch gleichgestellte Ausbildungsabschlüsse und möglicherweise entsprechende Berufserfahrung.
    • Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Derzeit gilt eine Mindestdecksumme von:
      • EUR 1.276.000 für jeden Versicherungsfall und
      • EUR 1.919.000 für alle Versicherungsfälle eines Jahres insgesamt.
         

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis zur Tätigkeit als Versicherungsvermittler können Sie schriftlich beantragen:

    • Laden Sie auf der Internetseite Ihrer örtlich zuständigen IHK das Antragsformular herunter. Füllen Sie dieses vollständig aus.
    • Senden Sie es anschließend mit den erforderlichen Unterlagen an Ihre zuständige IHK.
    • Sobald Sie alle Angaben gemacht haben und die Unterlagen vollständig vorliegen, entscheidet die IHK über Ihren Antrag.
    • Nach positiver Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis und werden gegebenenfalls in das Versicherungsvermittlerregister eingetragen.
    • Die erteilte Erlaubnis gilt unbefristet. Sie endet erst, wenn Sie darauf verzichten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die IHK die Erlaubnis widerrufen oder zurücknehmen und Sie aus dem Vermittlerregister löschen lassen.

    Hinweis: In der Regel bietet Ihre örtlich zuständige IHK auch ein Onlineverfahren an.
     

    Fristen

    • Entscheidung über den Antrag: innerhalb von 3 Monaten

    Hinweis: Sie dürfen die Tätigkeit erst aufnehmen, wenn die Erlaubnis erteilt wurde.
     

    Bearbeitungsdauer

    Je nach IHK unterschiedlich.

    Kosten

    • Die Gebühren für die Erlaubnisverfahren für Versicherungsvermittler und die Registrierung im Versicherungsvermittlerregister sind je nach IHK unterschiedlich.

    Hinweis: Auch bei der Anforderung von Unterlagen, die Sie während des Verfahrens vorlegen müssen, können Kosten entstehen.

    Dokumente

    Eingehend

    Bescheinigung in Steuersachen des zust. Finanzamtes

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Übersetzung Handelsregisterauszug

    Dokumenttyp: Nachweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Unterrichtungs- oder Sachkundenachweis IHK

    Dokumenttyp: Nachweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Formloser Antrag

    Dokumenttyp: Antrag

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Ausgehend

    Erlaubnis als Versicherungsvermittler

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 20.09.2019

    Version

    Technisch erstellt am 30.09.2009 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 25.06.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Versicherungsberater, Versicherung, Versicherungsvermittlerregister, Versicherungsvertrag, Gewerbeordnung, Versicherungsmakler, GewO, IHK, Versicherungsvermittler, Industrie- und Handelskammer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)