Transport nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (Sammeln und Befördern) Genehmigung

    Erlaubnis für die Beförderung von Abfällen beantragen

    Wenn Sie Abfälle befördern wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit anzeigen.

    Beschreibung

    Wer Abfälle befördern will, hat dies der zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen.

    Für die Beförderung von gefährlichen Abfällen ist eine Erlaubnis erforderlich.

    Die Beförderungserlaubnispflicht gilt auch bei internationalen Abfallverbringungen und richtet sich daher auch an Beförderer (auch ausländische) im grenzüberschreitenden Verkehr.

    Online-Dienste

    Anzeigenerstattung

    ID: L100001_395769253

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Regierungspräsidien.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Umweltabteilung des Regierungspräsidiums in dessen Dienstbezirk Ihr Betrieb seinen Hauptsitz hat.

    Wenn Ihr Betrieb keinen Hauptsitz oder keine Niederlassung in Deutschland hat, können Sie hessenweit zentral in der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt des Regierungspräsidiums Darmstadt eine Beförderungserlaubnis erhalten.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" oder das Online-Portal GADSYS abwickeln.

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Wi 42 - Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreuzberger Ring 17a + b

    65205 Wiesbaden

    (Neue Adresse ab 1. Dezember 2022)

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wiesbaden-Erbenheim
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie Bahnanbindung über Wiesbaden-Erbenheim
    • Haltestelle: Am Hochfeld
      Linien:
      • Bus: Linie 15, 28
    • Haltestelle: Kreuzberger Ring
      Linien:
      • Bus: Linie 15, 28

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr!

    Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Erlaubnis schriftlich unter Verwendung des Vordrucks oder elektronisch bei der zuständigen Behörde beantragen. Eine qualifizierte elektronische Signatur wird hier nicht benötigt.

    Die Anzeige können Sie unter Verwendung des dazu vorgesehenen Vordrucks oder elektronisch über das Portal der zuständigen Behörde einreichen.

    Die Umweltabteilungen der Regierungspräsidien prüfen und erteilen Beförderungserlaubnisse für Betriebe, die Ihren Hauptsitz im jeweiligen Dienstbezirk haben.

    Betriebe, die keinen Hauptsitz oder keine Niederlassung in Deutschand haben, können Hessenweit zentral in der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt des Regierungspräsidiums Darmstadt eine Beförderungserlaubnis erhalten.
     

    Fristen

    Sie müssen die Beförderung von Abfällen vor Aufnahme der Tätigkeit anzeigen.

    Kosten

    Die elektronische Anzeigenerstattung über das Webportal ist gebührenfrei. Auf Grund des höheren Verwaltungsaufwands muss für die Vorlage der Anzeige in Papierform eine Gebühr von 50,- EUR erhoben werden. Dies gilt auch für etwaige Änderungen der Anzeige.

    Für die

    • erstmalige Erteilung einer Erlaubnis
    • Erteilung einer neuen Erlaubnis bei Änderung wesentlicher Umstände und
    • Prüfung bei Änderung unwesentlicher Umstände

    fallen Gebühren nach Zeitaufwand an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 09.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Müll, Abfallrecht, Abfalltransport, Transportgenehmigung, Entsorgung, Deponie, Abfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English