• Kronberg im Taunus (Landkreis Hochtaunuskreis, Hessen)
Transport nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (Sammeln und Befördern) Genehmigung

Erlaubnis für die Beförderung von Abfällen beantragen

Wenn Sie Abfälle befördern wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit anzeigen.

Beschreibung

Wer Abfälle befördern will, hat dies der zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen.

Für die Beförderung von gefährlichen Abfällen ist eine Erlaubnis erforderlich.

Die Beförderungserlaubnispflicht gilt auch bei internationalen Abfallverbringungen und richtet sich daher auch an Beförderer (auch ausländische) im grenzüberschreitenden Verkehr.

Online-Dienst

Anzeigenerstattung

ID: L100001_395769253

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 31.10.2023

Technisch geändert am 31.10.2023

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

zuständige Stelle

Zuständig sind die Regierungspräsidien.

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die Umweltabteilung des Regierungspräsidiums in dessen Dienstbezirk Ihr Betrieb seinen Hauptsitz hat.

Wenn Ihr Betrieb keinen Hauptsitz oder keine Niederlassung in Deutschland hat, können Sie hessenweit zentral in der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt des Regierungspräsidiums Darmstadt eine Beförderungserlaubnis erhalten.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" oder das Online-Portal GADSYS abwickeln.

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Wi 42 - Abfallwirtschaft

Adresse

Hausanschrift

Kreuzberger Ring 17a + b

65205 Wiesbaden

(Neue Adresse ab 1. Dezember 2022)

Haltestellen

  • Haltestelle: Wiesbaden-Erbenheim
    Linien:
    • Regionalbahn: Linie Bahnanbindung über Wiesbaden-Erbenheim
  • Haltestelle: Tillpetersrech
    Linien:
    • Bus: Linie 5
  • Haltestelle: Am Hochfeld
    Linien:
    • Bus: Linie 15, 28
  • Haltestelle: Kreuzberger Ring
    Linien:
    • Bus: Linie 15, 28

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.

Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.

Kontakt

Internet

Version

Technisch geändert am 20.01.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr!

Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
 

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie können die Erlaubnis schriftlich unter Verwendung des Vordrucks oder elektronisch bei der zuständigen Behörde beantragen. Eine qualifizierte elektronische Signatur wird hier nicht benötigt.

Die Anzeige können Sie unter Verwendung des dazu vorgesehenen Vordrucks oder elektronisch über das Portal der zuständigen Behörde einreichen.

Die Umweltabteilungen der Regierungspräsidien prüfen und erteilen Beförderungserlaubnisse für Betriebe, die Ihren Hauptsitz im jeweiligen Dienstbezirk haben.

Betriebe, die keinen Hauptsitz oder keine Niederlassung in Deutschand haben, können Hessenweit zentral in der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt des Regierungspräsidiums Darmstadt eine Beförderungserlaubnis erhalten.
 

Fristen

Sie müssen die Beförderung von Abfällen vor Aufnahme der Tätigkeit anzeigen.

Kosten

Die elektronische Anzeigenerstattung über das Webportal ist gebührenfrei. Auf Grund des höheren Verwaltungsaufwands muss für die Vorlage der Anzeige in Papierform eine Gebühr von 50,- EUR erhoben werden. Dies gilt auch für etwaige Änderungen der Anzeige.

Für die

  • erstmalige Erteilung einer Erlaubnis
  • Erteilung einer neuen Erlaubnis bei Änderung wesentlicher Umstände und
  • Prüfung bei Änderung unwesentlicher Umstände

fallen Gebühren nach Zeitaufwand an.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel.

Dokumente

Eingehend

Nachweis KfZ-Haftpflichtversicherung

Dokumenttyp: Nachweis

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes

Dokumenttyp: Bescheid

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Antrag Beförderungserlaubnis (Abfalltransporte)

Dokumenttyp: Antrag

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung

Dokumenttyp: Nachweis

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde

Dokumenttyp: Bescheid

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Fachkundenachweis für die für die Leitung und Aufsicht verantwortlichen Personen

Dokumenttyp: Nachweis

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet

Dokumenttyp: Bescheid

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes

Dokumenttyp: Bescheid

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Übersetzung Handelsregisterauszug

Dokumenttyp: Nachweis

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Ausgehend

Beförderungserlaubnis

Dokumenttyp: Antrag

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 09.06.2023

Version

Technisch erstellt am 30.09.2009

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Entsorgung, Müll, Deponie, Abfallrecht, Abfall, Abfalltransport, Transportgenehmigung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019